Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Forschungsorganisationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 341/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2000Bundesgesetzblatt Nr. 341 aus 1981, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 47 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
A. ALLGEMEINES
Grundsätze und Ziele
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die leitenden Grundsätze für die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch den Bund sowie für die Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen des Bundes sind insbesondere:
die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Art. 17 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867),die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Artikel 17, Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142 aus 1867,), die Vielfalt wissenschaftlicher Meinungen und Methoden,
die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Gesellschaft,
die Kooperation zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung,
die Kooperation zwischen dem Bund, den Ländern und Gemeinden sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen,
die internationale, insbesondere europäische Forschungskooperation,
die Bereitstellung angemessener Mittel für Wissenschaft und Forschung,
die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Gleichwertigkeit der Frauen- und Geschlechterforschung mit anderen Forschungsbereichen.
(2)Absatz 2,Die Ziele für die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch den Bund sowie für die Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen des Bundes sind insbesondere:
die Erweiterung und Vertiefung der wissenschaftlichen Erkenntnisse,
zur Lösung sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Problemstellungen verantwortlich beizutragen, vor allem zur Sicherung und Hebung der allgemeinen Lebensqualität und der wirtschaftlichen Entwicklung,
die rasche Verbreitung sowie die Verwertung der Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung,
die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere die Erhöhung des Frauenanteils im Bereich des universitären und außeruniversitären wissenschaftlichen Nachwuchses.
Schlagworte
Frauenforschung
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2018
Dokumentnummer
NOR40009339