Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 273/1972 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2000Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6 § 44cArtikel 6, Paragraph 44 c
Index
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Text
§ 44c. (1) 80% des Bezuges nach § 44b Abs. 1 bilden die Bemessungsgrundlage des Ruhebezuges. § 4 Abs. 3 bis 5 des Pensionsgesetzes 1965 ist mit den Maßgaben anzuwenden, daßParagraph 44 c, (1) 80% des Bezuges nach Paragraph 44 b, Absatz eins, bilden die Bemessungsgrundlage des Ruhebezuges. Paragraph 4, Absatz 3 bis 5 des Pensionsgesetzes 1965 ist mit den Maßgaben anzuwenden, daß
anstelle der Versetzung in den Ruhestand das Ausscheiden aus der Funktion wegen Unfähigkeit zur weiteren Funktionsausübung zu treten hat und
die Bemessungsgrundlage des Ruhebezuges für jeden Monat, der zwischen dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Funktion und dem Zeitpunkt liegt, ab dem frühestens ein Ruhebezug gebühren würde, wenn das Mitglied des Europäischen Parlaments nicht zur weiteren Funktionsausübung unfähig geworden wäre, um 0,25 Prozentpunkte zu kürzen ist.
(2)Absatz 2,Der Ruhebezug beträgt bei einer ruhebezugsfähigen Gesamtdienstzeit von zehn Jahren 60% der Bemessungsgrundlage nach Abs. 1 und erhöht sichDer Ruhebezug beträgt bei einer ruhebezugsfähigen Gesamtdienstzeit von zehn Jahren 60% der Bemessungsgrundlage nach Absatz eins und erhöht sich
für jedes weitere Jahr der ruhebezugsfähigen Gesamtdienstzeit um 2% und
für jedes restliche Monat der ruhebezugsfähigen Gesamtdienstzeit um 0,167%
der Bemessungsgrundlage.
(3)Absatz 3,Der Ruhebezug darf
die Bemessungsgrundlage nach Abs. 1 nicht überschreiten unddie Bemessungsgrundlage nach Absatz eins, nicht überschreiten und
48% des Bezuges nach § 44b Abs. 1 nicht unterschreiten.48% des Bezuges nach Paragraph 44 b, Absatz eins, nicht unterschreiten.
Anmerkung
ÜR: Zu Abs. 1: § 49 idF BGBl. Nr. 201/1996
Dokumentnummer
NOR40011021