Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 328/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 26Paragraph 26
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Rücktritt
§ 26. (1) Ein Rücktritt vom Antrag auf Genehmigung des Planentwurfes ist möglich, solange dem Beihilfenwerber kein Bescheid gemäß § 25 Abs. 2 oder 5 zugestellt worden ist. Der Rücktritt ist dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis zum auf die Genehmigung folgenden 30. April schriftlich mitzuteilen.Paragraph 26, (1) Ein Rücktritt vom Antrag auf Genehmigung des Planentwurfes ist möglich, solange dem Beihilfenwerber kein Bescheid gemäß Paragraph 25, Absatz 2, oder 5 zugestellt worden ist. Der Rücktritt ist dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis zum auf die Genehmigung folgenden 30. April schriftlich mitzuteilen.
(2)Absatz 2,Im Falle des § 25 Abs. 3 ist der Rücktritt jedoch auch unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung möglich.Im Falle des Paragraph 25, Absatz 3, ist der Rücktritt jedoch auch unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung möglich.
(3)Absatz 3,Sofern die Sicherheit gemäß § 24 Abs. 3 bereits geleistet wurde, ist sie unverzüglich freizugeben.Sofern die Sicherheit gemäß Paragraph 24, Absatz 3, bereits geleistet wurde, ist sie unverzüglich freizugeben.
(4)Absatz 4,Änderungen in einem bereits bescheidmäßig genehmigten Umstellungsplan sind dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unverzüglich, jedoch spätestens bis zum folgenden 15. März, schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat diesen Änderungen bescheidmäßig zuzustimmen oder diese bescheidmäßig abzulehnen, wobei er insbesondere die möglichen Auswirkungen der Änderung auf die Höhe des Beihilfenbetrages zu berücksichtigen hat.
Dokumentnummer
NOR40012129