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Anl. 2 SBV

Fassungen
01.01.2001 bis 17.12.2002 — BGBl. II Nr. 413/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 201.07.200731.01.2008 § → § BGBl. I Nr. 55/2007 · aufgehoben
Anl. 204.09.200630.06.2007 § → § BGBl. II Nr. 315/2006
Anl. 203.09.200503.09.2006 § → § BGBl. II Nr. 284/2005
Anl. 211.09.200402.09.2005 § → § BGBl. II Nr. 357/2004
Anl. 218.12.200210.09.2004 § → § BGBl. II Nr. 473/2002
Anl. 201.01.200117.12.2002 BGBl. II Nr. 413/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulmilch-Beihilfen-Verordnung 2001

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 413 aus 2000,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2001BGBl. II Nr. 413/2000

Außerkrafttretensdatum

17.12.2002danach: BGBl. II Nr. 473/2002

Abkürzung

SBV

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

                                                            Anlage 2

                                                       Zu § 8 Abs. 1

  1. Ziffer eins
    Überprüfung des Fettgehalts
Der Fettgehalt wird nach der Methode DIN 10310, "Bestimmung des Fettgehalts von Milch nach dem Gerber-Verfahren" 03 aus 1970,, bei Joghurt nach der Methode VDLUFA 15.3.6., Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten, Methodenbuch Band römisch sechs, C 15.3.6 "Butyrometrische Bestimmung des Fettgehalts von Joghurt und Sauermilch" 01 aus 1985, und bei Käse nach der Methode ÖNORM DIN 10313, "Bestimmung des Fettgehalts von Käse und Schmelzkäse nach Schmid-Bondzynski-Ratzlaff (Referenzverfahren)" 08 aus 1992,, geprüft.
  1. Ziffer 2
    Überprüfung des Milchanteils
Der Milchanteil wird mit Hilfe der analytisch ermittelten Eiweißund/oder Laktosekonzentrationen in der Ausgangsmilch und im Fertigerzeugnis berechnet. Die Eiweißbestimmung wird nach Kjeldahl-Mikromethode gemäß Handbuch der Lebensmittelchemie III/1 1968 oder mittels IR-Messung, AMA-Methode 231-2 "Bestimmung des Eiweiß-Gehaltes von Milch mittels Infrarot-Spektroskopie" 06 aus 1999,, die Laktosebestimmung enzymatisch durchgeführt.
  1. Ziffer 3
    Häufigkeit der Kontrollen
Der Fettgehalt wird mindestens viermal jährlich geprüft. Der Milchanteil ist im Abstand von zwei Jahren zu überprüfen. Wird festgestellt, dass der Fettgehalt nicht entspricht, sind vorerst drei weitere Proben auf den beanstandeten Parameter zu untersuchen. Erfüllen diese drei zusätzlichen Proben die festgelegten Anforderungen, gilt das Kriterium als erfüllt. Erfüllen nicht alle drei Proben die festgelegten Anforderungen, ist die Beihilfe bis zur nächsten nicht beanstandeten Probe nicht zu gewähren. Wird festgestellt, dass der Milchanteil nicht entspricht, ist die Beihilfe bis zur nächsten nicht beanstandeten Probe nicht zu gewähren.
Soweit ein als Antragsteller zugelassener Milcherzeuger verschiedene Erzeugnisse der Kategorien römisch eins, römisch drei und römisch fünf liefert, ist der Fettgehalt des Haupterzeugnisses zu untersuchen.

Schlagworte

Untersuchungsanstalt, Eiweißkonzentration

Gesetzesnummer

20001068

Dokumentnummer

NOR40014822