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Anlage A.9
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LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
KUNSTSTOFFTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
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Unterrichtseinheiten Lehr-
ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester *1) tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und
Recht ............... 20 20 - - 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik .......... 40 40 - - 80 I
6. Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II
7. Fertigungstechnik ... 40 40 40 40 160 I
8. Maschinenelemente
und Technisches
Zeichnen ............ 40 - - - 40 II
9. Elektrotechnik,
Steuerungs- und
Regelungstechnik .... 20 20 40 20 100 I
10. Chemie und
Polymerchemie ....... 40 40 40 - 120 I
11. Maschinen- und
Formenbau ........... - 40 20 20 80 I
12. Betriebstechnik ..... - - - 40 40 II
13. Projektstudien ...... - - - 20 20 II
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Zwischensumme ... 260 260 180 180 880
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B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)
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Lebende
Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Hydraulik und
Pneumatik ........... - - 20 20 40 I
Antriebs- und
Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I
Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I
Umwelttechnik und
-management ......... - - 20 20 40 II
Computer Aided
Manufacturing ....... - - 20 20 40 I
Kunststoff-
technisches
Laboratorium ........ - - 20 20 40 I
Labor für
Betriebs-
organisation ........ - - 20 20 40 I
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Zwischensumme .. 20 20 100 100 240
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Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120
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Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens .......... 260 260 260 260 1 040
höchstens ........... 320 320 320 320 1 280
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C. Freigegenstände
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Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre Einstiege
Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1
III. (Anm.: richtig: IV) LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch drei. Anmerkung, richtig: römisch vier) LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.
Lehrstoff:
Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.
Umweltschutzrecht:
Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht (Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).
Semester:
Betriebswirtschaft:
Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.
Volkswirtschaftslehre:
Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundrechenoperationen:
Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.
Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Geometrie:
Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.
Statistik:
Datenmengen; Zentral- und Streuungsmaße. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
6. ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.
Punktmechanik:
Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.
Semester:
Schwingungen und Wellen:
Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.
Aufbau der Materie:
Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften
fester, flüssiger und gasförmiger Körper.
Überblick über Teilgebiete der Physik:
Hydromechanik, Wärmelehre.
7. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen Werkstoffe und Fertigungsverfahren kennen. Er soll die physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe kennen und die in der Wirtschaft bedeutsamen Verfahren der Kunststoffverarbeitung kennen und beurteilen können.
Lehrstoff:
Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe. Eigenschaften der Werkstoffe. Einsatzgebiete der Werkstoffe. Werkstoffprüfverfahren.
Fertigungsverfahren:
Spanlose Fertigungsverfahren. Schweißen. Zerspanung. Zerspanende
Fertigungsverfahren.
Semester:
Kunststoffarten:
Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.
Kunststoffeigenschaften:
Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.
Prüftechnik:
Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.
Semester:
Kunststofftechnik:
Aufbau der Kunststoffe. Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.
Diskontinuierliche Verfahren:
Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung,
Sonderverfahren.
Semester:
Kontinuierliche Verfahren:
Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.
Sonstige Verfahren:
Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.
MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHE ZEICHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau bedeutsamen technischen Zeichnungen und Maschinenelemente kennen. Er soll einfache technische Skizzen erstellen können.
Lehrstoff:
Semester:
Zeichenkonventionen:
Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Darstellen und Skizzieren:
Normteile im Werk- und Formenbau.
ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen elektrotechnischen Grundlagen kennen. Er soll für die Fachrichtung bedeutsame elektrische Betriebsmittel und ihre Steuerung in Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen. Er soll die in der Kunststoffverarbeitung bedeutsamen Meß-, Steuerungs- und Regelungstechniken kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Grundlagen der Gleichstromtechnik:
Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.
Grundlagen der Wechselstromtechnik:
Größen und Einheiten, Gesetze. Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.
Semester:
Elektrische Maschinen:
Elektromotorische Antriebe.
Elektrische Steuerungen:
Elektromechanische und elektronische Steuerungen.
Meßverfahren für nichtelektrische Größen. Meßwertaufnahmen,
Meßwertumformung, Meßwertübertragung.
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Semester:
Regelungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen. Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die chemischen Grundgesetze, die wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren der Kunststoffherstellung sowie die chemischen Eigenschaften der wichtigsten Kunststoffe kennen. Er soll die Grundzüge der Polymerchemie und bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Chemie:
Grundgesetze, Periodensystem, Bindungslehre, Säure-Basen-Begriff.
Anorganische Chemie:
Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.
Organische Chemie:
Kohle, Erdöl.
Semester:
Allgemeiner Teil:
Aufbau der Makromoleküle, Bindungsarten und Eigenschaften.
Kunststoffausgangsprodukte:
Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten
Kunststoffroh- und Hilfsstoffe. Naturstoffe.
Bildungsreaktionen:
Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.
Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:
Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.
Neue Entwicklungen in der Polymerchemie. Kreisprozeß, Kunststofftechnik. Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung. Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert). Maßnahmen für den Umweltschutz.
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.
Lehrstoff:
Konstruktionselemente der Kunststofformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen. Anguß- und Anschnitt. Heißkanalsysteme. Rheologie. Heizung und Kühlung. Auswerfsysteme.
Semester:
Maschinen mit diskontinuierlicher Arbeitsweise:
Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen. Verfahrens- und Prozeßoptimierung, Tiefziehen.
Semester:
Maschinen mit kontinuierlicher Arbeitsweise:
Kalander, Extruder. Nachfolgeeinrichtungen, Peripheriegeräte.
12. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.
Lehrstoff:
Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.
Qualitätsmanagement.
Fertigungsplanung:
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.
Betriebliches Rechnungswesen:
Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.
13. PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kunststoff- und Fertigungstechnik bearbeiten können.
Lehrstoff:
Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Chemie und Polymerchemie”, „Maschinen- und Formenbau”, „Betriebstechnik”, „Qualitätsmanagement”, „Umwelttechnik und -management”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Antriebs- und Regelungstechnik” und „Computer Aided Manufacturing”.
B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
HYDRAULIK UND PNEUMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Physikalische Grundlagen:
Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.
Komponenten:
Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.
Semester:
Hydraulische und pneumatische Anlagen:
Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.
ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; er soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Elektrische Maschinen:
Arten und Funktionen. Lastarten. Kühlung.
Gleich- und Wechselstrommaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.
Semester:
Steuerungstechnik:
Steuerungsarten. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Weitere
Anwendungsgebiete.
Regelungstechnik:
Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern.
Anwendungen.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Qualitätskontrolle:
Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.
Semester:
Qualitätssicherung:
Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.
Qualitätsmanagement:
TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.
Lehrstoff:
Semester:
Ökologische Grundlagen:
Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.
Umwelttechnische Grundlagen:
Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.
Toxikologie von Schadstoffen.
Methoden der Umweltanalytik.
Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.
Semester:
Umwelttechnische Anwendungen:
Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.
Umweltmanagement:
Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.
COMPUTER AIDED MANUFACTURING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Programme umzuwandeln, um an CNC-Maschinen Werkstücke zu fertigen.
Lehrstoff:
Semester:
Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:
Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.
CAM- Softwareprodukte:
Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;
CNC-Steuerungen und Postprozessoren.
Semester:
Rechnerunterstützte Progammierung:
DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.
KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.
Lehrstoff:
Semester:
Kunststoffchemie:
Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.
Semester:
Kunststofftechnologie:
Verfahren der Kunststoffprüfung. Exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.
LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.
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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.
*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III). *2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).