Rechtstracker.at

Anl. 1/09

Fassungen
01.09.1996 bis 25.01.2001 — BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0926.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0901.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 566/1996

Außerkrafttretensdatum

25.01.2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Ziffer eins,).

Die Abschnitte römisch eins und römisch fünf treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2001,).

Text

                                                         Anlage A.9

                                                        ------------

        LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                  MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

                       I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

---------------------------------------------------------------------

                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht ...............    -     -    30    30    60        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   80    40     -     -   120         I

   6. Angewandte Physik ...   20    20     -     -    40        II

   7. Angewandte

      Informatik ..........    -    40     -     -    40         I

   8. Mechanik ............   40    20     -     -    60        (I)

   9. Fertigungstechnik ...   20    20    40    40   100         I

  10. Maschinenelemente ...   40    20     -     -    60         I

  11. Technisches

      Zeichnen ............   20    20     -     -    40        II

  12. Elektrotechnik

      und

      Steuerungstechnik....    -    20    20     -    40         I

  13. Betriebstechnik und

      -management .........    -    20    50    50   120         I

  14. Projektstudien ......    -     -     -    20    20        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   180   160   860

---------------------------------------------------------------------

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Metallbau ...........    -     -    20    20    40         I

      Hydraulik und

      Pneumatik ...........    -     -    20    20    40         I

      Umwelttechnik und

      -management .........    -     -    20    20    40        II

      Qualitätsmanagement .    -     -    20    20    40         I

      Marketing ...........    -     -    20    20    40        II

      Betriebsinformatik

      *3) .................    -     -    20    20    40         I

      Computer Aided

      Manufacturing *3) ...    -     -    20    20    40         I

      Sicherheitstechnik ..    -     -    20    20    40        II

      Labor für Betriebs-

      organisation ........    -     -    20    20    40         I

      Arbeitssystem-

      gestaltung (nach

      REFA) ...............    -     -    40    40    80         I

      Kommunikations-

      technik .............    -     -    20    20    40        III

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...   20    20   120   140   300

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtsumme (A und B) ...  280   280   300   300 1 160

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände *4)

---------------------------------------------------------------------

Block B -

      Weiterqualifikation

      für (post)sekundäre

      Einstiege:

      Fremdsprache und

      Kommunikation .......    -    40    40    40   120         I

      Angewandte

      Mathematik ..........    -    20    30    30    80         I

      Angewandte

      Physik ..............    -     -    20    20    40        II

      Technische

      Grundlagenfächer ....    -     -    20    20    40         I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Prokura, Handlungsvollmacht, gewerblicher Rechtsschutz). Schuldenrecht (Rechtsgeschäft, Schadenersatz, Produkthaftung). Insolvenzrecht. Wechsel- und Scheckrecht. Steuerrecht. Arbeitnehmerschutz.

Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Rechnungswesen:

Finanzbuchhaltung. Finanzplanung, Kennzahlen, Lohnverrechnung.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

  1. Ziffer 6
    ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schwingungen und Wellen:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

  1. Ziffer 7
    ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Statik:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

9. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Werkstoffe:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen. Flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

  1. Ziffer 10
    MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elemente der drehenden Bewegung:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

  1. Ziffer 11
    TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elemente:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Stücklisten und Arbeitspapiere.

  1. Ziffer 12
    ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Schutzmaßnahmen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

  1. Ziffer 13
    BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion und Bedeutung der einzelnen Unternehmensbereiche und ihre inner- bzw. außerbetrieblichen Beziehungen kennen. Er soll Aufgaben im Bereich der Produktionsorganisation und technischer Dienstleistungen selbständig lösen können.

Der Schüler soll das betriebliche Rechnungswesen anwenden, für spezifische Bereiche einsetzen und Ergebnisse beurteilen können. Er soll Aufträge kalkulieren und Investitionsentscheidungen mit Hilfe der Investitionsrechnung begründen können.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll Aufgaben und Problemstellungen im Bereich des Personalwesens und der Entlohnung beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Begriffe und Funktion:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation. Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Voll- und Teilkostenrechnung. Finanzierung und Investition. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung,

Kapazitätsplanung. Materialplanung und

-steuerung, Materialflußgestaltung. Betriebsdatenerfassung. Qualitätssicherung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Personalwesen:

Personalorganisation. Summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung. Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

14. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Fertigungs- und Betriebstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Metallbau'', „Hydraulik und Pneumatik'', Betriebstechnik und -management'', „Umwelttechnik und -management'', „Qualitätsmanagement'', „Marketing'', „Betriebsinformatik'', „Computer Aided Manufacturing'', „Arbeitsplatzgestaltung'' oder „Sicherheitstechnik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundzüge der Bauphysik:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau , Arten und Werkstoffe für Türen. Hallentore. Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden. Bauarten vorgehängter Fassaden.

Befestigung und Montage.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Metalldächer und Wandflächen:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen. Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen. Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten. Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge. Metallische Schutzüberzüge.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Physikalische Grundlagen:

Druckmedien, Druckmedienaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Hydraulische und pneumatische Anlagen:
    Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Ökologische Grundlagen:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze des Marketings und einer auf den Markt ausgerichteten Unternehmensführung kennen. Er soll diese Grundsätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im eigenen Wirkungsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundsätze des Marketings:

Verkäufer- und Käufermarkt. Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen. Das Unternehmen und seine Marktpartner. Marktsegmentierung und -positionierung. Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution). Marktforschung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Angewandtes Marketing:

Produkt- und Sortimentspolitik. Produktentwicklung. Kommunikation und Werbung. Preispolitik. Distribution. Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktionweise Anmerkung, richtig: Funktionsweise) und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Informationsverarbeitungssysteme:

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten. Betriebssysteme. Lokale Netzwerke. Datenfernverarbeitung. Datendienste.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen. Präsentationsgraphik.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Informationsbeschaffung:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses. Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe. Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware:

Datenbanksysteme. Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Rechnerunterstützte Progammierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und Unfallsursachen, Gefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen können. Er soll Methoden zur wirkungsvollen vorbeugenden Beseitigung von Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Rechtliche Grundlagen:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungvorschriften,

Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik. Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Berufskrankeiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel. Gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung; ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen, sein Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können. Er soll die kommunikativen und sozialen Techniken für die Betriebspraxis anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (nach REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Arbeitsstudium und Arbeitsplatzgestaltung:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebliche Daten:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung. Aufgabengliederung in Arbeitssystemen. ABC-Analyse. Ablaufdarstellung. Arbeitsanforderungen. Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennenlernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundlagen der Kommunikation:

Kommunikationspsychologische Ansätze. Partnerzentriertes Gespräch.

Kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten:

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede. Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte. Bewerbungsgespräch. Körpersprache. Feedback-Regeln.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Gruppen:

Individuum und Gruppe. Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten.

Gruppenleistungsvorteil. Motivation.

Führungsstile:

Arten. Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung. Interventionstechnik. Methoden der Moderation.

Präsentation und Medieneinsatz.

C. FREIGEGENSTÄNDE

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1

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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

*3) mit Laborübungen.

*4) Die in anderen Fachrichtungen im „Block A'' für die Unternehmerprüfung gesetzmäßig vorgesehenen Lehrstoffbereiche sind bereits in der Pflichtausbildung dieser Fachrichtung integriert.

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR12112231

Alte Dokumentnummer

N6199658491J