Rechtstracker.at

Anl. 1/10

Fassungen
01.09.1996 bis 25.01.2001 — BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/1026.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/1001.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 10

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 566/1996

Außerkrafttretensdatum

25.01.2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Ziffer eins,).

Die Abschnitte römisch eins und römisch fünf treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2001,).

Text

                                                         Anlage A.10

                                                        -------------

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU -

                     AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

                        I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

---------------------------------------------------------------------

                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht ...............    -     -    20    20    40        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   80    40     -     -   120         I

   6. Angewandte Physik ...   20    20     -     -    40        II

   7. Angewandte

      Informatik ..........    -    40     -     -    40         I

   8. Mechanik ............   40    40     -     -    80        (I)

   9. Fertigungstechnik ...   20    20    20    20    80         I

  10. Maschinenelemente ...   40    20     -     -    60         I

  11. Technisches

      Zeichnen ............   20    20     -     -    40        II

  12. Elektro- und

      Steuerungstechnik ...    -    20    20     -    40         I

  13. Meß- und

      Automatisierungs-

      technik .............    -     -    40    40    80         I

  14. Manipulations-

      technik .............    -     -    20    20    40         I

  15. Projektstudien ......    -     -     -    20    20        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   160   160   840

---------------------------------------------------------------------

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Hydraulik und

      Pneumatik *3) .......    -     -    40    40    80         I

      Steuerungs- und

      Regelungstechnik ....    -     -    40    40    80         I

      Betriebstechnik und

      -management .........    -     -    40    40    80         I

      Umwelttechnik und

      -management .........    -     -    20    20    40        II

      Qualitätsmanagement .    -     -    20    20    40         I

      Computer Aided

      Design *3) ..........    -     -    20    20    40         I

      Computer Aided

      Manufacturing *3) ...    -     -    40    40    80         I

      Bauelemente und

      Grundschaltungen

      der Elektronik ......    -     -    40    40    80         I

      Laboratorium für

      Elektrotechnik und

      Elektronik ..........    -     -    40    40    80         I

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...   20    20   120   120   280

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtsumme (A und B) ...  280   280   280   280 1 120

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände

---------------------------------------------------------------------

Block A -

      Unternehmerprüfung:

      Zusatzlehrgang für

      die

      Unternehmerprüfung ..    -     -    40    40    80        II

Block B -

      Weiterqualifikation

      für (post)sekundäre

      Einstiege:

      Fremdsprache und

      Kommunikation .......    -    40    40    40   120         I

      Angewandte

      Mathematik ..........    -    20    30    30    80         I

      Angewandte

      Physik ..............    -     -    20    20    40        II

      Technische

      Grundlagenfächer ....    -     -    20    20    40         I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 3
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik Anmerkung, richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6. ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schwingungen und Wellen:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

  1. Ziffer 7
    ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Statik:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

  1. Ziffer 9
    FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Werkstoffe:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

  1. Ziffer 4
    Semester (20 Stunden):
    Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen.

10. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elemente der drehenden Bewegung:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

  1. Ziffer 11
    TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elemente:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRO- UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Installation von Antrieben. Schutzmaßnahmen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

  1. Ziffer 13
    MESS- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geläufige Verfahren der Prozeßmeßtechnik, der Prozeßrechentechnik und der Prozeßleittechnik und ihre häufigsten Anwendungen kennen. Er soll einfache Automatisierungsaufgaben selbständig lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Meßgeräte:

Allgemeine Begriffe der Meßtechnik. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwertschreiber.

Meßverfahren:

Prinzip analoger und digitaler Meßverfahren. Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Meßfehler.

Fernmessung und -steuerung:

Analoge und digitale Meßwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung:

Prozeß, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Prozeßrechner:

Aufbau von Prozeßrechenhandware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme. Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung:

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern. Bearbeitungszentren. Fertigungszentren und Fertigungsstraßen. Anwendungsbeispiele.

  1. Ziffer 14
    MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Steuerung moderner Manipulationseinrichtungen auf dem Gebiet der flexiblen Automation kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Manipulationssystem auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Vorrichtungsbau:

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme.

Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Werkstücktransport:

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen,

Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung. Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen. Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

15. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Automatisierungs- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Meß- und Automatisierungstechnik'' , „Manipulationstechnik'', „Hydraulik und Pneumatik'', „Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Betriebstechnik und -management'', „Umwelttechnik und -management'', „Qualitätsmanagement'', „Computer Aided Design'', „Computer Aided Manufacturing'' oder „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik''.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Physikalische Grundlagen:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Laboratorium:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Begriffsdefinitionen:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Laboratorium:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Begriffe und Funktion:

Ganzheitliche Unternehmensorganisation. Markt, Marketing; Mitarbeiter, Kapital; Betrieb; Unternehmer. Wirtschaft und Umwelt.

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit, Materialflußgestaltung, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Ökologische Grundlagen:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle, allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Computergestützes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Manuelle Programmierung:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Progammierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Bauelemente der Elektronik:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

Digitale Schaltungen:

Logische Gatter und Flip-Flops (Eigenschaften, Anwendungsschaltungen).

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können.

Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik'', „Meß- und Automatisierungstechnik'', „Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik''.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1

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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

*3) mit Laborübungen.

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR12112232

Alte Dokumentnummer

N6199658492J