Rechtstracker.at

Anl. 1/11

Fassungen
01.09.1996 bis 25.01.2001 — BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/1126.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/1101.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 566/1996

Außerkrafttretensdatum

25.01.2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Ziffer eins,).

Die Abschnitte römisch eins und römisch fünf treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2001,).

Text

                                                        Anlage A.11

                                                       -------------

  LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

              MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

                        I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

---------------------------------------------------------------------

                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht ...............    -     -    20    20    40        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   80    40     -     -   120         I

   6. Angewandte

      Physik ..............   20    20     -     -    40        II

   7. Angewandte

      Informatik ..........    -    40     -     -    40         I

   8. Mechanik ............   40    40     -     -    80        (I)

   9. Fertigungstechnik ...   20    20     -     -    40         I

  10. Maschinenelemente ...   40    20     -     -    60         I

  11. Technisches

      Zeichnen ............   20    20     -     -    40        II

  12. Kraftfahrzeug-

      motoren .............    -     -    40    40    80         I

  13. Antriebs- und

      Fahrwerkstechnik ....    -     -    20    20    40         I

  14. KFZ-Elektrik und

      -Elektronik .........    -    20    20    20    60         I

  15. Projektstudien ......    -     -     -    20    20        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   140   160   820

---------------------------------------------------------------------

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Betriebstechnik .....    -     -    20    20    40        II

      Umwelttechnik und

      -management .........    -     -    20    20    40        II

      Fahrmechanik ........    -     -    20    20    40         I

      Gemischbildungs-

      anlagen und

      Zündsysteme .........    -     -    40    40    80         I

      KFZ-Elektronik -

      Praktikum ...........    -     -    20    20    40        III

      KFZ-Meßtechnik *3) ..    -     -    20    20    40         I

      KFZ-Praktikum und

      KFZ-Begutachtung ....    -     -    40    40    80        III

      Schweißtechnik ......    -     -    20    20    40         I

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...   20    20   140   120   300

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtsumme (A und B) ...  280   280   280   280 1 120

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände

---------------------------------------------------------------------

Block A -

      Unternehmerprüfung:

      Zusatzlehrgang für

      die

      Unternehmerprüfung ..    -     -    40    40    80        II

Block B -

      Weiterqualifikation

      für (post)sekundäre

      Einstiege:

      Fremdsprache und

      Kommunikation .......    -    40    40    40   120         I

      Angewandte

      Mathematik ..........    -    20    30    30    80         I

      Angewandte

      Physik ..............    -     -    20    20    40        II

      Technische

      Grundlagenfächer ....    -     -    20    20    40         I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Kraftfahrzeugrecht. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6. ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schwingungen und Wellen:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

  1. Ziffer 7
    ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Statik:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Wärmelehre:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau und Eigenschaften der Metalle. Stahlherstellung. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Messen

und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

  1. Ziffer 10
    MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager. Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Kraftübertragung am KFZ:

Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen. Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.

  1. Ziffer 11
    TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Elemente:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

  1. Ziffer 12
    KRAFTFAHRZEUGMOTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Begriffe und Gesetze:

Grundgesetze der Wärmelehre. Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme,

Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Otto- und Dieselmotor:

Bauarten, Bauelemente. Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase. Kühlung und Schmierung. Betriebsverhalten und Regelung.

  1. Ziffer 13
    ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Kraftübertragung:

Antriebsarten. Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe. Wechsel- und Automatikgetriebe.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Fahrwerk:

Räder und Radaufhängung; Reifen. Bremsen. Federung und Dänpfung Anmerkung, richtig: Dämpfung). Lenkung. Rahmen.

  1. Ziffer 14
    KRAFTFAHRZEUGELEKTRIK UND -ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Allgemeine Elektrotechnik:

Elektromagnetismus. Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis.

Gleich- und Wechselstromgesetze. Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Anwendungen der Wechselstromtechnik:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Elektronik:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik. Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).

  1. Ziffer 15
    PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kraftfahrzeugtechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Kraftfahrzeugmotoren”, „Antriebs- und Fahrwerktechnik”, „KFZ-Elektrik und -Elektronik”, „Fahrmechanik”, „Gemischbildungsanlagen und Zündsysteme”, „KFZ-Meßtechnik”, „Betriebstechnik” und „Umwelttechnik und -management”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Ökologische Grundlagen:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten.

Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

FAHRMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Kräfte am Fahrzeug:

Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.

Fahrverhalten:

Anfahr- und Bremsvorgang.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Fahrverhalten:

Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.

Unfallmechanik:

Einflußfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn.

Sicherheitstechnik am KFZ.

GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Gemischbildungsanlagen:

Vergaserkonstruktionen. Vorgänge im Vergaser, Ansaugleitungen. Katalysatortechnik, Lambdaregelung. Kraftstoffe.

Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren. Kennlinien.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Zündsysteme:

Spezifische Zündsysteme. Zündelektronik. Kennlinien. Motormanagement.

KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Aufbau und Funktion elektronischer Bauteile im KFZ.
Elektronik:

Anwendungsbeispiele. Grundschaltungen. Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.

KFZ-MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen Methoden der KFZ- und Motormeßtechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Motormeßtechnik:

Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen. Prüfstandsmessungen. Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.

Fahrzeugmeßtechnik:

Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Motorenmeßtechnik:

Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motortester.

Prüfen des Anlaß- und Ladesystems.

Schallmessungen.

Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ- BEGUTACHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Kraftfahrzeugen vornehmen können. Er soll darüber hinaus in der Lage sein, die zu begutachtenden Fahrzeuge nach ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Er soll die dazu notwendigen Einrichtungen und speziellen Geräte kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    KFZ-Praktikum:

Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    KFZ-Begutachtung:

Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen. Begriffsbestimmungen. Einrichtungen der Prüfstellen. Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten. Haftung für Begutachtungen.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von Geräten für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Schweißen:

Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen. Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschweißen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Schweißverfahren:

Schweißen von Stumpf- und Kehlnähten in verschiedenen Werkstoffdicken und Positionen. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1

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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

*3) mit Laborübungen.

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR12112233

Alte Dokumentnummer

N6199658493J