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Anlage A.11
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LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE
MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
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Unterrichtseinheiten Lehr-
ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester *1) tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und
Recht ............... - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik .......... 80 40 - - 120 I
6. Angewandte
Physik .............. 20 20 - - 40 II
7. Angewandte
Informatik .......... - 40 - - 40 I
8. Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)
9. Fertigungstechnik ... 20 20 - - 40 I
10. Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I
11. Technisches
Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II
12. Kraftfahrzeug-
motoren ............. - - 40 40 80 I
13. Antriebs- und
Fahrwerkstechnik .... - - 20 20 40 I
14. KFZ-Elektrik und
-Elektronik ......... - 20 20 20 60 I
15. Projektstudien ...... - - - 20 20 II
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Zwischensumme ... 260 260 140 160 820
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B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)
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Lebende
Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II
Umwelttechnik und
-management ......... - - 20 20 40 II
Fahrmechanik ........ - - 20 20 40 I
Gemischbildungs-
anlagen und
Zündsysteme ......... - - 40 40 80 I
KFZ-Elektronik -
Praktikum ........... - - 20 20 40 III
KFZ-Meßtechnik *3) .. - - 20 20 40 I
KFZ-Praktikum und
KFZ-Begutachtung .... - - 40 40 80 III
Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I
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Zwischensumme ... 20 20 140 120 300
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Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120
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Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens .......... 260 260 260 260 1 040
höchstens ........... 320 320 320 320 1 280
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C. Freigegenstände
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Block A -
Unternehmerprüfung:
Zusatzlehrgang für
die
Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation
für (post)sekundäre
Einstiege:
Fremdsprache und
Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I
Angewandte
Mathematik .......... - 20 30 30 80 I
Angewandte
Physik .............. - - 20 20 40 II
Technische
Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
3. WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.
Lehrstoff:
Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Kraftfahrzeugrecht. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.
Betriebswirtschaft:
Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.
Semester:
Betriebswirtschaft:
Grundzüge des Rechnungswesens.
Volkswirtschaftslehre:
Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundrechenoperationen:
Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.
Funktionen:
Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Geometrie:
Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).
Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.
Statistik:
Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus
dem Fachgebiet.
6. ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.
Punktmechanik:
Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.
Semester:
Schwingungen und Wellen:
Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.
Aufbau der Materie:
Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften
fester, flüssiger und gasförmiger Körper.
Überblick über Teilgebiete der Physik:
Hydromechanik, Wärmelehre.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.
Lehrstoff:
Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.
Gebrauch von Benützerhandbüchern.
Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.
Auswirkungen der EDV:
Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.
8. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.
Semester:
Festigkeitslehre:
Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.
Dynamik:
Dynamik rotierender Körper.
Wärmelehre:
Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.
9. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.
Lehrstoff:
Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau und Eigenschaften der Metalle. Stahlherstellung. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung.
Semester:
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Spanlose Bearbeitungsverfahren:
Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.
Spanende Fertigung:
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Messen
und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare
Verbindungen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager. Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.
Zahnräder.
Semester:
Kraftübertragung am KFZ:
Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen. Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.
Lehrstoff:
Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.
Semester:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:
Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.
Lehrstoff:
Semester:
Begriffe und Gesetze:
Grundgesetze der Wärmelehre. Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme,
Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.
Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.
Semester:
Otto- und Dieselmotor:
Bauarten, Bauelemente. Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase. Kühlung und Schmierung. Betriebsverhalten und Regelung.
ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Kraftübertragung:
Antriebsarten. Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe. Wechsel- und Automatikgetriebe.
Räder und Radaufhängung; Reifen. Bremsen. Federung und Dänpfung (Anm.: richtig: Dämpfung). Lenkung. Rahmen. Räder und Radaufhängung; Reifen. Bremsen. Federung und Dänpfung Anmerkung, richtig: Dämpfung). Lenkung. Rahmen.
KRAFTFAHRZEUGELEKTRIK UND -ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Elektrotechnik:
Elektromagnetismus. Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis.
Gleich- und Wechselstromgesetze. Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).
Semester:
Anwendungen der Wechselstromtechnik:
Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).
Schaltpläne:
Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.
Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik. Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kraftfahrzeugtechnik bearbeiten können.
Lehrstoff:
Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Kraftfahrzeugmotoren”, „Antriebs- und Fahrwerktechnik”, „KFZ-Elektrik und -Elektronik”, „Fahrmechanik”, „Gemischbildungsanlagen und Zündsysteme”, „KFZ-Meßtechnik”, „Betriebstechnik” und „Umwelttechnik und -management”.
B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.
Lehrstoff:
Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.
Qualitätsmanagement.
Fertigungsplanung:
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.
Semester:
Betriebliches Rechnungswesen:
Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.
Lehrstoff:
Semester:
Ökologische Grundlagen:
Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.
Umwelttechnische Grundlagen:
Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.
Toxikologie von Schadstoffen.
Methoden der Umweltanalytik.
Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.
Semester:
Umwelttechnische Anwendungen:
Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.
Umweltmanagement:
Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten.
Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.
FAHRMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.
Lehrstoff:
Semester:
Kräfte am Fahrzeug:
Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.
Fahrverhalten:
Anfahr- und Bremsvorgang.
Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.
Unfallmechanik:
Einflußfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn.
Sicherheitstechnik am KFZ.
GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.
Lehrstoff:
Semester:
Gemischbildungsanlagen:
Vergaserkonstruktionen. Vorgänge im Vergaser, Ansaugleitungen. Katalysatortechnik, Lambdaregelung. Kraftstoffe.
Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren. Kennlinien.
Spezifische Zündsysteme. Zündelektronik. Kennlinien. Motormanagement.
KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Aufbau und Funktion elektronischer Bauteile im KFZ.
Elektronik:
Anwendungsbeispiele. Grundschaltungen. Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.
KFZ-MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigen Methoden der KFZ- und Motormeßtechnik kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Motormeßtechnik:
Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen. Prüfstandsmessungen. Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.
Fahrzeugmeßtechnik:
Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.
Semester:
Motorenmeßtechnik:
Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motortester.
Prüfen des Anlaß- und Ladesystems.
Schallmessungen.
Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.
KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ- BEGUTACHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Kraftfahrzeugen vornehmen können. Er soll darüber hinaus in der Lage sein, die zu begutachtenden Fahrzeuge nach ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Er soll die dazu notwendigen Einrichtungen und speziellen Geräte kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.
Semester:
KFZ-Begutachtung:
Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen. Begriffsbestimmungen. Einrichtungen der Prüfstellen. Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten. Haftung für Begutachtungen.
SCHWEISSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von Geräten für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades erwerben.
Lehrstoff:
Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen. Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschweißen.
Semester:
Schweißverfahren:
Schweißen von Stumpf- und Kehlnähten in verschiedenen Werkstoffdicken und Positionen. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.
C. FREIGEGENSTÄNDE
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1
FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION
Siehe Anlage A.1
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage A.1
TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER
Siehe Anlage A.1
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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.
*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III). *2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).
*3) mit Laborübungen.