Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fernsprechentgeltzuschussverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 90/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Höhe der Zuschussleistung
§ 1. Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 190 S zu. Paragraph eins, Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 190 S zu.
Dokumentnummer
NOR40016618