Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Fernsprechentgeltzuschussverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 90/2001 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 9/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Höhe der Zuschussleistung sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pauschalbetrages
§ 1.Paragraph eins,
Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.
(1a)Absatz eins a,Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2017
Dokumentnummer
NOR40190113