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§ 48 HGG 2001

Fassungen
01.04.2001 bis 30.11.2002 — BGBl. I Nr. 31/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 4801.01.200431.12.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013
§ 4801.12.200231.12.2003 § → § BGBl. I Nr. 103/2002
§ 4801.04.200130.11.2002 BGBl. I Nr. 31/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heeresgebührengesetz 2001

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 31 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 48

Inkrafttretensdatum

01.04.2001BGBl. I Nr. 31/2001

Außerkrafttretensdatum

30.11.2002danach: BGBl. I Nr. 103/2002

Abkürzung

HGG 2001

Index

43/02 Leistungsrecht

Text

Unterbringung und Verpflegung

Paragraph 48,

  1. Absatz eins,Ein Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Unterbringung. Ihm kann nach Maßgabe der örtlichen und organisatorischen Verhältnisse und der militärischen Erfordernisse dauernd oder vorübergehend eine Unterkunft unentgeltlich zugewiesen werden.
  2. Absatz 2,Für einen Zeitsoldaten nach Absatz eins, gilt Paragraph 14, über die unentgeltliche Verpflegung nur während
    1. Ziffer eins
      militärischer Übungen, die länger als 24 Stunden dauern, oder
    2. Ziffer 2
      der Offiziers- und Unteroffiziersausbildung an Akademien und Schulen des Bundesheeres und während sonstiger Kurse im Rahmen dieser Ausbildung oder
    3. Ziffer 3
      einer Heranziehung zu einem Einsatz nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a bis c WG oder
    4. Ziffer 4
      einer dienstlichen Verwendung im Zusammenhang mit außerordentlichen Übungen nach Paragraph 35, Absatz 4, WG oder
    5. Ziffer 5
      der Zeit, in der er aus anderen als in den Ziffer eins bis 4 genannten Anlässen befehlsgemäß den Garnisonsort verlassen hat, oder
    6. Ziffer 6
      eines Freiheitsentzuges nach dem Heeresdisziplinargesetz 1994.

Schlagworte

Offiziersausbildung

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2012

Gesetzesnummer

20001214

Dokumentnummer

NOR40017216