Rechtstracker.at

§ 3 BLRG

Fassungen
14.08.2002 bis 18.08.2010 — BGBl. I Nr. 137/2002 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 3 heute01.01.2017 § → § BGBl. I Nr. 58/2017
§ 319.06.201331.12.2016 § → § BGBl. I Nr. 97/2013
§ 319.08.201018.06.2013 § → § BGBl. I Nr. 77/2010
§ 314.08.200218.08.2010 BGBl. I Nr. 137/2002 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesluftreinhaltegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

14.08.2002BGBl. I Nr. 137/2002

Außerkrafttretensdatum

18.08.2010danach: BGBl. I Nr. 77/2010

Abkürzung

BLRG

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Verbrennen nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Unbeschadet des Bundesgesetzes über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1993,, ist das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten. Unter dieses Verbot fällt insbesondere das Verbrennen von Altreifen, Gummi, Kunststoffen, Lacken, synthetischen Materialien, nicht naturbelassenem (behandeltem) Holz, Verbundstoffen und sonstigen die Luft verunreinigenden Stoffen außerhalb dafür bestimmter Anlagen.
  2. Absatz 2,Im Falle des Verstoßes gegen Absatz eins, hat die Gemeinde dem Verpflichteten das unverzügliche Löschen des Feuers aufzutragen oder bei Nichtbefolgung des Auftrags die Löschung gegen Ersatz der Kosten durch den Verpflichteten nötigenfalls unverzüglich durchführen zu lassen.
  3. Absatz 3,Vom Verbot des Absatz eins, ausgenommen ist das Verbrennen im Freien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheeres und der Feuerwehren sowie der von den Feuerwehren durchgeführten Selbstschutzausbildung von Zivilpersonen.

Schlagworte

Brandbekämpfung

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20002155

Dokumentnummer

NOR40034576