Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 83/1983Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
ARTIKEL IIIARTIKEL römisch drei
Anrechnung von höheren Urlaubsansprüchen
(Anm.: aus BGBl. Nr. 83/1983, zu § 4, BGBl. Nr. 414/1972)Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1983,, zu Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,)
Ein das bisherige gesetzliche Urlaubsausmaß übersteigender Anspruch, der in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder Einzelvereinbarungen vorgesehen ist, ist auf die durch dieses Bundesgesetz vorgesehene Erhöhung des Urlaubsanspruches anrechenbar, sofern der Anspruch nicht als Abgeltung für erschwerende Arbeitsbedingungen, besondere Gefährlichkeit der Arbeit oder wegen Behinderung gewährt wurde. Durch die Anrechnung darf jedoch der dem Arbeitnehmer bisher gebührende Urlaubsanspruch nicht verkürzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2016
Dokumentnummer
NOR40040422