Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beschaffungscontrolling-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Entwicklung der Beschaffungsgruppen
§ 5. (1) Der Bereich Entwicklung der Beschaffungsgruppen ist in folgende Zweige aufzugliedern:Paragraph 5, (1) Der Bereich Entwicklung der Beschaffungsgruppen ist in folgende Zweige aufzugliedern:
Beschaffungsvolumen (Abs. 2),Beschaffungsvolumen (Absatz 2,),
Einsparungen bei den Einkaufspreisen (Abs. 4),Einsparungen bei den Einkaufspreisen (Absatz 4,),
Standardisierung des Beschaffungsspektrums sowie
Meldungen gemäß § 4 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz.Meldungen gemäß Paragraph 4, Absatz 3, BB-GmbH-Gesetz.
(2)Absatz 2,Für die Messung des Beschaffungsvolumens sind insbesondere folgende Informationen bereitzustellen:
Kontraktwerte und Abrufwerte von Dienststellen des Bundes, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und haushaltsleitenden Organen,
Kontraktwerte und Abrufwerte von Auftraggebern gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen sowieKontraktwerte und Abrufwerte von Auftraggebern gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen sowie
Auftragssummen bei Aufträgen gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 BB-GmbH-Gesetz.Auftragssummen bei Aufträgen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 3, BB-GmbH-Gesetz.
(3)Absatz 3,Das Beschaffungsvolumen nach Abs. 2 ist jeweils für die Quartale des laufenden Finanzjahres kumuliert und im Vergleich zur Vorjahresperiode, für das gesamte Vorjahr im Vergleich zu den geplanten Werten sowie eine voraussichtliche Entwicklung (Prognose) für das laufende Finanzjahr darzustellen (Muster laut Anlage) (Anm.: Muster nicht darstellbar).Das Beschaffungsvolumen nach Absatz 2, ist jeweils für die Quartale des laufenden Finanzjahres kumuliert und im Vergleich zur Vorjahresperiode, für das gesamte Vorjahr im Vergleich zu den geplanten Werten sowie eine voraussichtliche Entwicklung (Prognose) für das laufende Finanzjahr darzustellen (Muster laut Anlage) Anmerkung, Muster nicht darstellbar).
(4)Absatz 4,Die BB-GmbH hat die Einsparungen bei den Einkaufspreisen, die durch Abrufe aus den von ihr abgeschlossenen Rahmenverträgen erzielt wurden, untergliedert nach Beschaffungsgruppen und nach haushaltsleitenden Organen darzustellen (Muster laut Anlage) (Anm.: Muster nicht darstellbar). Die Berechnung der Einsparungen hat anhand sachkundig zu ermittelnder Referenzpreise zu erfolgen.Die BB-GmbH hat die Einsparungen bei den Einkaufspreisen, die durch Abrufe aus den von ihr abgeschlossenen Rahmenverträgen erzielt wurden, untergliedert nach Beschaffungsgruppen und nach haushaltsleitenden Organen darzustellen (Muster laut Anlage) Anmerkung, Muster nicht darstellbar). Die Berechnung der Einsparungen hat anhand sachkundig zu ermittelnder Referenzpreise zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2008
Dokumentnummer
NOR40044721