Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beschaffungscontrolling-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 359/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Entwicklung der Beschaffungsgruppen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Der Bereich Entwicklung der Beschaffungsgruppen ist in folgende Zweige aufzugliedern:
Beschaffungsvolumen (Abs. 2),Beschaffungsvolumen (Absatz 2,),
Einsparungen bei den Einkaufspreisen (Abs. 4),Einsparungen bei den Einkaufspreisen (Absatz 4,),
Standardisierung des Beschaffungsspektrums und nachhaltige Beschaffung (§ 8) sowieStandardisierung des Beschaffungsspektrums und nachhaltige Beschaffung (Paragraph 8,) sowie
Meldungen gemäß § 4 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz.Meldungen gemäß Paragraph 4, Absatz 3, BB-GmbH-Gesetz.
(2)Absatz 2,Für die Messung des Beschaffungsvolumens sind insbesondere folgende Informationen bereitzustellen:
Abrufwerte von Dienststellen des Bundes aus Verträgen gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und haushaltsleitenden Organen,Abrufwerte von Dienststellen des Bundes aus Verträgen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und haushaltsleitenden Organen,
Auftragssummen oder Abrufwerte von Auftraggebern gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und Zielgruppen, sowieAuftragssummen oder Abrufwerte von Auftraggebern gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-Gesetz, gegliedert nach Beschaffungsgruppen und Zielgruppen, sowie
Auftragssummen bei Aufträgen gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 BB-GmbH-Gesetz.Auftragssummen bei Aufträgen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 3, BB-GmbH-Gesetz.
(3)Absatz 3,Das Beschaffungsvolumen nach Abs. 2 ist jeweils für die Quartale des laufenden Finanzjahres kumuliert und im Vergleich zur Vorjahresperiode, für das gesamte Vorjahr im Vergleich zu den geplanten Werten sowie eine voraussichtliche Entwicklung (Prognose) für das laufende Finanzjahr darzustellen (Muster laut Anlage).Das Beschaffungsvolumen nach Absatz 2, ist jeweils für die Quartale des laufenden Finanzjahres kumuliert und im Vergleich zur Vorjahresperiode, für das gesamte Vorjahr im Vergleich zu den geplanten Werten sowie eine voraussichtliche Entwicklung (Prognose) für das laufende Finanzjahr darzustellen (Muster laut Anlage).
(4)Absatz 4,Die BB-GmbH hat die Einsparungen bei den Einkaufspreisen, die durch Abrufe aus den von ihr abgeschlossenen Verträgen erzielt wurden, untergliedert nach Beschaffungsgruppen und nach haushaltsleitenden Organen darzustellen (Muster laut Anlage). Die Berechnung der Einsparungen hat anhand sachkundig zu ermittelnder Referenzpreise zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010
Dokumentnummer
NOR40101902