Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 36/2004Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 55Paragraph 55
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
IV. Hauptstückrömisch vier. Hauptstück
Rechtshilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze
Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG
§ 55.Paragraph 55,
Die Bestimmungen dieses Hauptstücks gelten nur insoweit, als in unmittelbar anwendbaren zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2018
Dokumentnummer
NOR40052030