Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 36/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien errichten an folgenden Straßen-Grenzübergängen Grenzabfertigungsstellen:
am Grenzübergang Moravský Sväty Ján - Hohenau eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik,
am Grenzübergang Bratislava-Petržalka - Berg eine slowakische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik,
am Grenzübergang Bratislava-Jarovce - Kittsee eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik,
am Grenzübergang Bratislava-Jarovce (Autobahn) - Kittsee eine slowakische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik.
(2)Absatz 2,Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in Anlage 1 festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR40052254