Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 252/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 252 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke mit einer Nettomasse bis zu 50 g je Einzelgegenstand
§ 17.Paragraph 17,
Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke mit einer Nettomasse bis zu 50 g je Einzelgegenstand, müssen
gemäß den Bestimmungen des § 6 gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 8 kg (je 4 kg im Verkaufsraum und im Vorratsraum; Nettomasse) beschränkt ist;gemäß den Bestimmungen des Paragraph 6, gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 8 kg (je 4 kg im Verkaufsraum und im Vorratsraum; Nettomasse) beschränkt ist;
gemäß den Bestimmungen des § 7 gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 12 kg (je 4 kg im Verkaufsraum und in den beiden Vorratsräumen; Nettomasse) beschränkt ist;gemäß den Bestimmungen des Paragraph 7, gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 12 kg (je 4 kg im Verkaufsraum und in den beiden Vorratsräumen; Nettomasse) beschränkt ist;
gemäß den Bestimmungen der §§ 8 oder 9 gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 20 kg (Nettomasse) beschränkt ist;gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 8, oder 9 gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 20 kg (Nettomasse) beschränkt ist;
gemäß den Bestimmungen des § 10 gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 160 kg (Nettomasse) beschränkt ist;gemäß den Bestimmungen des Paragraph 10, gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 160 kg (Nettomasse) beschränkt ist;
gemäß den Bestimmungen des § 11 gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 1000 kg (je 200 kg in fünf Lagerräumen; Nettomasse) beschränkt ist.gemäß den Bestimmungen des Paragraph 11, gelagert sein, mit der Maßgabe, dass die Höchstlagermenge auf 1000 kg (je 200 kg in fünf Lagerräumen; Nettomasse) beschränkt ist.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2011
Dokumentnummer
NOR40053271