Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 253/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 253 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag, 67 Versorgungsrecht
Beachte
Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden
(vgl. § 5).vergleiche Paragraph 5,).
Text
Zukunftsvorsorgegeschäft
§ 3. Sofern eine Mitarbeitervorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von § 108h Abs. 2 EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten: Paragraph 3, Sofern eine Mitarbeitervorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von Paragraph 108 h, Absatz 2, EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:
1. Angaben betreffend Eigenmittel gemäß § 108h Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 20 BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4 und 2. Angaben im Sinne des § 30 BMVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6. 1. Angaben betreffend Eigenmittel gemäß Paragraph 108 h, Absatz 2, EStG in Verbindung mit Paragraph 20, BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4 und 2. Angaben im Sinne des Paragraph 30, BMVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.
(Anm. Anlagen werden nicht dargestellt)Anmerkung Anlagen werden nicht dargestellt)
Anmerkung
Anlagen werden nicht dargestellt
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2008
Dokumentnummer
NOR40053293