Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.11.2004 bis 31.03.2009 — BGBl. II Nr. 395/2004
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 101.04.200931.03.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010
§ 101.11.200431.03.2009 § → § BGBl. II Nr. 395/2004
§ 101.08.200331.10.2004 § → § BGBl. II Nr. 325/2003
§ 101.01.200231.07.2003 § → § BGBl. II Nr. 496/2001
§ 101.05.200131.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 173/2001
§ 101.08.199930.04.2001 BGBl. II Nr. 240/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Firmenbuchdatenbankverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.11.2004BGBl. II Nr. 395/2004

Außerkrafttretensdatum

31.03.2009

Index

27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Text

Einzelabfrage

Paragraph eins, (1) Für Firmenbuchabfragen nach Paragraph 34, Absatz eins, FBG (Einzelabfragen) sind von den mit dem Zugang zur Firmenbuchdatenbank beauftragten Übermittlungs- und Verrechnungsstellen folgende Gebühren an den Bund zu entrichten:

                                                               Euro

1. Aktueller Firmenbuchauszug .............................   2,40

2. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen

    (gelöschten) Daten .....................................   4,00

3. Aktueller Firmenbuchauszug mit

    Gewerberegister-Daten ..................................   3,00

4. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen

    (gelöschten) Daten und Gewerberegister-Daten ...........   4,30

5. Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz,

    Geschäftsanschrift und Rechtsform) .....................   0,70

6. Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei

    Personen oder alphabetische Personenliste ..............   0,70

7. European Business Register-Standardauszug ..............   0,70

8. Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf

    Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder

    Sitz oder Ergebnis einer Personensuche .................   0,70

9. Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne

    Einschränkung ..........................................   2,00

10. a) Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern

       je ausgewiesener Firmenbuchnummer ...................   0,10

    b) Ergebnis der besonderen Suche nach solchen Veränderungen

       von Rechtsträgern, die nur in der Vorlage eines

       Jahresabschlusses (oder eines offenzulegenden Auszugs aus

       der Bilanz samt offenzulegendem Anhang nach Anlage 1 und 2

       der 3. Formblatt-V, BGBl. II Nr. 197/2001, einer kleinen

       Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bestehen

       (spezifische Veränderungssuche), je ausgewiesener

       Firmenbuchnummer ....................................   0,70

11. a) Jahresabschluss (oder offenzulegender Auszug aus der

       Bilanz samt offenzulegendem Anhang nach Anlage 1 und 2

       der 3. Formblatt-V, BGBl. II Nr. 197/2001, einer

       kleinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ......   2,00

    b) andere Urkunden in der Urkundensammlung .............   0,70

    c) Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder

       offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt

       offenzulegendem Anhang nach Anlage 1 und 2 der

       3. Formblatt-V, BGBl. II Nr. 197/2001, einer

       kleinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) je

       ausgewiesener Firmenbuchnummer

       (Jahresabschluss-Suche) .............................   0,10

12. Im Zweig Firmeninformation

    a) Personenliste mit Verknüpfungen .....................   0,70

    b) Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen .....   0,70

    c) Firmeninformation mit Verknüpfungen .................   1,60

    d) Firmenliste mit Verknüpfungen .......................   2,00

  (2) Für Abfragen durch den Bund, die öffentlich-rechtlichen Fonds,

deren Abgang der Bund zu decken hat, die im jeweiligen

Bundesfinanzgesetz bezeichneten Monopol- und Bundesbetriebe, die

Länder, die Gemeinden, die Sozialhilfeverbände sowie durch

Körperschaften öffentlichen Rechts im Wege der Bundesrechenzentrum

Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind abweichend von Abs. 1

folgende Gebühren zu entrichten:

                                                               Euro

1. Firmenbuchauszug .......................................   1,20

2. Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz,

    Geschäftsanschrift und Rechtsform) .....................   0,35

3. Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei

    Personen oder alphabetische Personenliste ..............   0,35

4. European Business Register-Standardauszug ..............   0,35

5. Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf

    Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder

    Sitz oder Ergebnis einer Personensuche .................   0,35

6. Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne

    Einschränkung ..........................................   1,20

7. Ergebnis der Suche nach Veränderungen von

    Rechtsträgern je ausgewiesener Firmenbuchnummer ........   0,05

8. Jahresabschluss (oder offen zu legender Auszug aus

    der Bilanz samt offen zu legendem Anhang nach

    Anlage 1 und 2 der 3. Formblatt-V, BGBl. II

    Nr. 197/2001, einer kleinen Gesellschaft mit

    beschränkter Haftung) ..................................   1,20

9. Im Zweig Firmeninformation

    a) Personenliste mit Verknüpfungen .....................   0,35

    b) Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen .....   0,35

    c) Firmeninformation mit Verknüpfungen .................   0,80

    d) Firmenliste mit Verknüpfungen .......................   1,00

Schlagworte

Übermittlungsstelle, Monopolbetrieb

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2009

Gesetzesnummer

10003682

Dokumentnummer

NOR40056867