Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Raumklimageräte-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 421/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Versandhandel und andere Arten des Fernabsatzes
§ 8.Paragraph 8,
Wird ein Gerät unter den in § 8 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang III aufgeführten Angaben bereitgestellt werden. Wird ein Gerät unter den in Paragraph 8, der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang römisch drei aufgeführten Angaben bereitgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR40058705