Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Raumklimageräte-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 421/2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 204/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Versandhandel und andere Arten des Fernabsatzes
§ 8.Paragraph 8,
Wird ein Gerät unter den in § 4 Abs. 1 der PVV 2011 beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang III aufgeführten Angaben bereitgestellt werden. Wird ein Gerät unter den in Paragraph 4, Absatz eins, der PVV 2011 beschriebenen Bedingungen zum Kauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, zB durch einen Versandhandelskatalog, ein schriftliches Angebot, E-Mail Kataloge, Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, müssen dabei alle im Anhang römisch drei aufgeführten Angaben bereitgestellt werden.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Dokumentnummer
NOR40130464