Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an Bildungsanstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 58/2000 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 507/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 58 aus 2000, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 19Paragraph 19
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
Tritt mit 1. Jänner 2005 mit Wirksamkeit für den Haupttermin
2004/2005 in Kraft (vgl. § 28 Abs. 2).2004 aus 2005, in Kraft vergleiche Paragraph 28, Absatz 2,).
Text
Mündliche Prüfung
§ 19.Paragraph 19,
(1)Absatz eins,Die mündliche Prüfung umfasst:
eine mündliche Teilprüfung:
im Prüfungsgebiet “Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)”, wenn der Prüfungskandidat gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet “Didaktik (insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)” gewählt hat, oderim Prüfungsgebiet “Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)”, wenn der Prüfungskandidat gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet “Didaktik (insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)” gewählt hat, oder
im Prüfungsgebiet “Didaktik (insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)”, wenn der Prüfungskandidat gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet “Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)” gewählt hat,im Prüfungsgebiet “Didaktik (insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)”, wenn der Prüfungskandidat gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet “Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)” gewählt hat,
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 507/2004)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 2004,)
eine mündliche Teilprüfung nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgebiete:
“Heil- und Sonderpädagogik”,
“Kinder- und Jugendliteratur”,
“Rechtskunde und Politische Bildung”,
eine mündliche Teilprüfung gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgebiete:eine mündliche Teilprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgebiete:
“Musikerziehung und Instrumentalmusik”,
“Rhythmisch-musikalische Erziehung”,
“Bildnerische Erziehung”,
(2)Absatz 2,(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 507/2004)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 2004,) (3)Absatz 3,Das Prüfungsgebiet “Kinder- und Jugendliteratur” gemäß Abs. 1 Z 2 lit. c umfasst den Lehrstoffbereich “Kinder- und Jugendliteratur” des Pflichtgegenstandes “Deutsch (Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)”.Das Prüfungsgebiet “Kinder- und Jugendliteratur” gemäß Absatz eins, Ziffer 2, Litera c, umfasst den Lehrstoffbereich “Kinder- und Jugendliteratur” des Pflichtgegenstandes “Deutsch (Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)”.
(4)Absatz 4,Das Prüfungsgebiet “Musikerziehung und Instrumentalmusik” gemäß Abs. 1 Z 3 lit. a umfasst die Pflichtgegenstände “Musikerziehung” und “Instrumentalunterricht”.Das Prüfungsgebiet “Musikerziehung und Instrumentalmusik” gemäß Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, umfasst die Pflichtgegenstände “Musikerziehung” und “Instrumentalunterricht”.
(5)Absatz 5,Im Einvernehmen zwischen dem Prüfungskandidaten und den jeweiligen Prüfern können zwei der Teilprüfungen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 auch als Teilprüfungen mit fächerübergreifender Schwerpunktprüfung gemäß § 10 Abs. 5 abgelegt werden.Im Einvernehmen zwischen dem Prüfungskandidaten und den jeweiligen Prüfern können zwei der Teilprüfungen gemäß Absatz eins, Ziffer eins bis 3 auch als Teilprüfungen mit fächerübergreifender Schwerpunktprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz 5, abgelegt werden.
Schlagworte
Kindergartenerziehung, Heilpädagogik, Kinderliteratur
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015
Dokumentnummer
NOR40059321