Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
GAP-Beihilfen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 482/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 482 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 30Paragraph 30
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Verfahrensvorschriften
§ 30. (1) Gegen einen Bescheid betreffend die Vorschusszahlung können bei der AMA binnen zwei Wochen ab Zustellung schriftlich begründete Einwände eingebracht werden.Paragraph 30, (1) Gegen einen Bescheid betreffend die Vorschusszahlung können bei der AMA binnen zwei Wochen ab Zustellung schriftlich begründete Einwände eingebracht werden.
(2)Absatz 2,Über gemäß Abs. 1 vorgebrachte Einwände ist von der AMA gleichzeitig mit dem Bescheid über die Endauszahlung zu entscheiden.Über gemäß Absatz eins, vorgebrachte Einwände ist von der AMA gleichzeitig mit dem Bescheid über die Endauszahlung zu entscheiden.
Dokumentnummer
NOR40059532