Sofern in diesem Protokoll nicht anders angegeben, gilt dieser Anhang für die nachstehend aufgeführten Stoffe nicht, wenn sie in folgender Form vorkommen:
Stoff | Durchführungsbestimmungen |
Einstellung der | Bedingungen |
Aldrin CAS: 309-00-2Aldrin, CAS: 309-00-2 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
Chlordan CAS: 57-74-9Chlordan, CAS: 57-74-9 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
Chlordecon CAS: 143-50-0Chlordecon, CAS: 143-50-0 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
DDT CAS: 50-29-3DDT, CAS: 50-29-3 | Herstellung | 1. | Einstellung der Herstellung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsparteien zu der Einigung gelangt sind, dass geeignete Alternativen für DDT zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Krankheiten wie Malaria und Enzephalitis zur Verfügung stehen. |
| | 2. | Mit Blick auf die frühestmögliche völlige Einstellung der Herstellung von DDT werden die Vertragsparteien spätestens ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten dieses Protokolls und danach bedarfsgemäß in regelmäßigen Abständen und nach Beratung mit der Weltgesundheitsorganisation, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen die Verfügbarkeit und Durchführbarkeit von Alternativen prüfen und gegebenenfalls die gewerbliche Nutzung sicherer und wirtschaftlich tragbarer Alternativen für DDT fördern. |
| Verwendung | keine, ausgenommen die in Anhang II ausgewiesenekeine, ausgenommen die in Anhang römisch zwei ausgewiesene |
Dieldrin CAS: 60-57-1Dieldrin, CAS: 60-57-1 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
Endrin CAS: 72-20-8Endrin, CAS: 72-20-8 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
Heptachlor CAS: 76-44-8Heptachlor, CAS: 76-44-8 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keine, ausgenommen die Verwendung durch amtlich zugelassene Personen zur Bekämpfung von Feuerameisen in geschlossenen Elektroverteilerkästen der Industrie. Diese Verwendung wird spätestens zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten dieses Protokolls einer erneuten Beurteilung unterzogen werden.keine , keine, ausgenommen die Verwendung durch amtlich zugelassene Personen zur Bekämpfung von Feuerameisen in geschlossenen Elektroverteilerkästen der Industrie. Diese Verwendung wird spätestens zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten dieses Protokolls einer erneuten Beurteilung unterzogen werden. |
Hexabrombiphenyl CAS: 36355-01-8Hexabrombiphenyl, CAS: 36355-01-8 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
Hexachlorbenzol CAS: 118-74-1Hexachlorbenzol, CAS: 118-74-1 | Herstellung | keine, ausgenommen die Herstellung zu einem begrenzten Zweck gemäß einer Erklärung, die von einem Staat im Übergang zur Marktwirtschaft bei der Unterzeichnung oder beim Beitritt hinterlegt wird. |
| Verwendung | keine, ausgenommen die begrenzte Verwendung gemäß einer Erklärung, die von einem Staat im Übergang zur Marktwirtschaft bei der Unterzeichnung oder beimBeitritt hinterlegt wird. |
Mirex CAS: 2385-85-5Mirex, CAS: 2385-85-5 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
PCB a) | Herstellung | keine, ausgenommen Staaten im Übergang zur Marktwirtschaft, die die Herstellung so bald wie möglich und spätestens bis zum 31. Dezember 2005 völlig einstellen und die in einer zusammen mit der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu hinterlegenden Erklärung ihre Absicht bekunden, dies zu tun.keine, ausgenommen Staaten im Übergang zur Marktwirtschaft, die die Herstellung so bald wie möglich und spätestens bis zum 31. Dezember 2005 völlig einstellen und die in einer zusammen mit der Ratifikations-, , Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu hinterlegenden Erklärung ihre Absicht bekunden, dies zu tun. |
| Verwendung | keine, ausgenommen die in Anhang II ausgewiesenekeine, ausgenommen die in Anhang römisch zwei ausgewiesene |
Toxaphen CAS: 8001-35-2Toxaphen, CAS: 8001-35-2 | Herstellung VerwendungHerstellung, Verwendung | keine keinekeine, keine |
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