Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zustelldiensteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 233/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
Anlage
Technische Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 sind:Technische Spezifikationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 7, sind:
die die Kommunikation zwischen Applikationen und Zustelldienst zur Übergabe von Sendungen und zur Übermittlung von Zustellnachweisen beschreibende Schnittstellenspezifikation “ZUSE Interface Spezifikation – Aufbau (ZUSEMSG)”,
die Elektronische Zustellung – LDAP-Schemabeschreibung
(ZUSELDAP),
die Spezifikation der Bürgerkarte für die in den §§ 32 und 35 ZustG genannte Inanspruchnahme der Bürgerkarte unddie Spezifikation der Bürgerkarte für die in den Paragraphen 32 und 35 ZustG genannte Inanspruchnahme der Bürgerkarte und
serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung mit Schlüssellängen von mindestens 100 Bit (Server Sicherheitsstufe 1 im Sinne der Konvention “Sicherheitsstufen für die Kommunikation Bürger – Behörde im Bereich e-Government”).
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Dokumentnummer
NOR40066563