Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zustelldiensteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 233/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 354/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
Anlage
Technische Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 sindTechnische Spezifikationen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 7, sind
die Spezifikationen der elektronischen Zustellung für die gemäß § 29 Abs. 1 ZustG nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringenden Leistungen eines Zustelldienstes,die Spezifikationen der elektronischen Zustellung für die gemäß Paragraph 29, Absatz eins, ZustG nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringenden Leistungen eines Zustelldienstes,
die Spezifikationen der Bürgerkarte für die in § 33, § 35 Abs. 3 und § 37a ZustG angeführten Verwendungen unddie Spezifikationen der Bürgerkarte für die in Paragraph 33,, Paragraph 35, Absatz 3 und Paragraph 37 a, ZustG angeführten Verwendungen und
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Algorithmen, Schlüssellängen und Parameter für serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2019
Dokumentnummer
NOR40101854