Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verzeichnisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 505/2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 383/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 505 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
ANLAGE A
Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a KAVO und § 78 Abs. 2 und 4 VAG:Schuldverschreibungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, KAVO und Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
Bezeichnung des Emittenten
International Securities Identification Number (ISIN - ab 23. April 2003); ersatzweise Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) oder interne Kenn-Nummer
Sitz des Emittenten nach Alpha-2 Länder-Code gemäß ISO-Norm (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung der depotführenden Stelle (Erstverwahrer) samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAGAbteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, VAG
Anlagegruppe gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a KAVOAnlagegruppe gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, KAVO
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2003 sowie BGBl. I Nr. 22/2003 (VfGH)Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein) - ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß Paragraphen 108 g bis 108 i des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2003, sowie Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2003, (VfGH) Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAGAnschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 4, VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß Paragraph 81 h, Absatz 4, VAG)
Jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anteilige Zinsen gemäß § 2 Abs. 2 KAVO in EuroAnteilige Zinsen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, KAVO in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 2 und 4 VAG erteilten GenehmigungGeschäftszahl der gemäß Paragraph 78, Absatz 2 und 4 VAG erteilten Genehmigung
Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß §§ 108g bis 108i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 VAG gewidmet (ja/nein)Vermögenswert zur Bedeckung des Deckungserfordernisses für Versicherungsprodukte gemäß Paragraphen 108 g bis 108 i EStG 1988, sofern der Abteilung gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer 4, VAG gewidmet (ja/nein)
Dokumentnummer
NOR40071394