Rechtstracker.at

Anl. 2/m2

Fassungen
29.06.2005 bis 25.08.2006 — BGBl. II Nr. 192/2005
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/m2 heute01.09.2026 § → § BGBl. II Nr. 204/2024
Anl. 2/m201.09.202331.08.2026 § → § BGBl. II Nr. 239/2023
Anl. 2/m201.09.202131.08.2023 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 2/m201.09.201831.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 230/2018
Anl. 2/m201.09.201731.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 219/2016
Anl. 2/m201.09.200631.08.2017 § → § BGBl. II Nr. 321/2006
Anl. 2/m226.08.200631.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 321/2006
Anl. 2/m229.06.200525.08.2006 BGBl. II Nr. 192/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, m, 2

Inkrafttretensdatum

29.06.2005BGBl. II Nr. 192/2005

Außerkrafttretensdatum

25.08.2006danach: BGBl. II Nr. 321/2006

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche, 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

Klassenweise gestaffeltes In-Kraft-Treten:

vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 10, Ziffer 3,

Text

Anlage B/m2

_______________

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER

BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder Ausbildungslehrgänge) handelt.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTEL TEIL

STUNDENTAFEL

                        a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

____________________________________________________________________

Pflicht-          Klassen und Wochenstunden        Summe    Lehrver-

gegenstände                                        ober-    pflich-

                                                   stufe    tungs-

                5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl.          gruppe

____________________________________________________________________

Religion ........   2     2     2     2     2      10       (III)

Deutsch .........   3     3     2     2     3      13        (I)

Erste lebende

Fremdsprache.....   3     3     3     2     3      14        (I)

Zweite lebende

Fremdsprache/

Latein ..........   3     3     2     3     2      13        (I)

Geschichte und

Sozialkunde/

Politische

Bildung .........   -     2     2     2     3       8        III

Geographie und

Wirtschafts-

kunde ...........   2     2     2     1     -       7       (III)

Mathematik ......   3     2     2     3     3      13        (II)

Biologie und

Umweltkunde .....   2     2     2     -     -       6        III

Chemie ..........   -     -     -     2     2       4       (III)

Physik ..........   -     -     2     2     2       6       (III)

Psychologie und

Philosophie .....   -     -     -     2     2       4        III

Informatik ......   2     -     -     -     -       2         II

Musikerziehung

*) ..............   5     5     5     5     5      25        III

Leibesübungen ...   2     2     2     -     -       6       (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflichtgegen-

stände ..........  27    26    26    26    26     131

____________________________________________________________________

*) Typenbildender Pflichtgegenstand.

b) FREIGEGENSTÄNDE

  1. Litera c
    UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

Mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,

Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,

Kroatisch)

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2016

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40072970