Kurztitel
Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 192/2005Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2/m2Anlage 2 /, m, 2
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche, 70/09 Minderheiten-Schulrecht
Beachte
Klassenweise gestaffeltes In-Kraft-Treten:
vgl. Art. III § 2 Abs. 10 Z 3.vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 10, Ziffer 3,
Text
Anlage B/m2
_______________
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER
BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder Ausbildungslehrgänge) handelt.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTEL TEIL
STUNDENTAFEL
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
____________________________________________________________________
Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände ober- pflich-
stufe tungs-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. gruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 2 10 (III)
Deutsch ......... 3 3 2 2 3 13 (I)
Erste lebende
Fremdsprache..... 3 3 3 2 3 14 (I)
Zweite lebende
Fremdsprache/
Latein .......... 3 3 2 3 2 13 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/
Politische
Bildung ......... - 2 2 2 3 8 III
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 2 2 2 1 - 7 (III)
Mathematik ...... 3 2 2 3 3 13 (II)
Biologie und
Umweltkunde ..... 2 2 2 - - 6 III
Chemie .......... - - - 2 2 4 (III)
Physik .......... - - 2 2 2 6 (III)
Psychologie und
Philosophie ..... - - - 2 2 4 III
Informatik ...... 2 - - - - 2 II
Musikerziehung
*) .............. 5 5 5 5 5 25 III
Leibesübungen ... 2 2 2 - - 6 (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegen-
stände .......... 27 26 26 26 26 131
____________________________________________________________________
*) Typenbildender Pflichtgegenstand.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:
DEUTSCH
Didaktische Grundsätze:
Mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,
Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,
Kroatisch)
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.