Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 17/2006Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 14Anlage 14
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XIVAnhang römisch vierzehn
In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.
Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).
Gesamtzahl der Teilnehmer.
Zahl ausländischer Teilnehmer.
Gewinner des Wettbewerbs.
Quelle der Wettbewerbsbekanntmachung.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung.
Tag des Eingangs der Wettbewerbsbekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR40074572