Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 17/2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 14Anlage 14
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XIVAnhang römisch vierzehn
In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.
Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).
Gesamtzahl der Teilnehmer.
Zahl ausländischer Teilnehmer.
Gewinner des Wettbewerbs.
Quelle der Wettbewerbsbekanntmachung.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung.
Tag des Eingangs der Wettbewerbsbekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Dokumentnummer
NOR40135832