Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pflanzenschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 253/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 87/2006BGBl.Nr. 253 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
Anhang 6
Muster für die Kennzeichnung von Verpackungsholz
Durch das jeweils zutreffende unten als Symboldarstellung gezeigte Kennzeichnungsmuster wird bestätigt, dass das Verpackungsholz, das die Kennzeichnung trägt, einer anerkannten Maßnahme unterworfen wurde.
(Anm.: Muster nicht darstellbar)Anmerkung, Muster nicht darstellbar)
Anmerkung
Muster nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen: BGBl. II Nr. 463/2003
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009
Dokumentnummer
NOR40075706