Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pflanzenschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 253/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 321/2009Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
Anhang 6
Muster für die Kennzeichnung von Verpackungsholz
Durch das jeweils zutreffende unten als Symboldarstellung gezeigte Kennzeichnungsmuster wird bestätigt, dass das Verpackungsholz, das die Kennzeichnung trägt, einer anerkannten Maßnahme unterworfen wurde.

Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011
Dokumentnummer
NOR40110946