Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.04.2006 bis 08.06.2016 — BGBl. II Nr. 124/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute09.06.2016 § → § BGBl. II Nr. 137/2016
Anl. 101.04.200608.06.2016 BGBl. II Nr. 124/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2006BGBl. II Nr. 124/2006

Außerkrafttretensdatum

08.06.2016danach: BGBl. II Nr. 137/2016

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 1

Die Ausbildungsziele der E2b-Grundausbildung Justizanstalten im Überblick

Dauer

Phase 1: Einführung

3 Wochen

Ausbildungsziele:

  • Strichaufzählung
    Orientierung im hierarchischen Gefüge der Justizwache
  • Strichaufzählung
    Überblick über die Ausbildung
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf den Praxisblock 1

Phase 2: Praxisblock 1 – begleitende Einführung in das Arbeitsfeld

10 Wochen

Ausbildungsziele:

  • Strichaufzählung
    Kenntnis der Arbeitsabläufe in Justizanstalten
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses und einer Strafvollzugsanstalt
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für den Umgang mit Dienstwaffen und Ausbildung an den Dienstwaffen
  • Strichaufzählung
    Reflexion der Leistungen mit dem Ausbildungsleiter

Phase 3: Berufsspezifische Grundlagen

18 Wochen

Ausbildungsziele:

  • Strichaufzählung
    Kenntnis der rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen für den Justizwachdienst
  • Strichaufzählung
    Grundwissen über humanwissenschaftliche Ausbildungsbereiche
  • Strichaufzählung
    Arbeit in der Integrierten Vollzugsverwaltung
  • Strichaufzählung
    Abschluss eines Großteils der Theorieausbildung

Phase 4: Praxisblock 2 – Integration in das Arbeitsfeld

17 Wochen

Ausbildungsziele:

  • Strichaufzählung
    Kenntnis der Aufgaben in der Stammanstalt
  • Strichaufzählung
    selbständige Dienstverrichtung in verschiedenen Anstaltsbereichen
  • Strichaufzählung
    Verrichtung des Nachtdienstes in der Stammanstalt
  • Strichaufzählung
    Reflexion der Leistungen mit dem Ausbildungsleiter

Phase 5: Vertiefung und Abschluss

4 Wochen

Ausbildungsziele:

  • Strichaufzählung
    Vertiefung und Vernetzung des erworbenen Wissens
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten einer schriftlichen Arbeit in Form eines Projekts
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Dienstprüfung im Selbststudium
  • Strichaufzählung
    Ablegung der Dienstprüfung

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016

Gesetzesnummer

20004662

Dokumentnummer

NOR40076832