Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 1
Die Ausbildungsziele der E2b-Grundausbildung Justizanstalten im Überblick | Dauer |
Phase 1: Einführung | 3 Wochen |
Ausbildungsziele: Orientierung im hierarchischen Gefüge der Justizwache Überblick über die Ausbildung Vorbereitung auf den Praxisblock 1
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Phase 2: Praxisblock 1 – begleitende Einführung in das Arbeitsfeld | 10 Wochen |
Ausbildungsziele: Kenntnis der Arbeitsabläufe in Justizanstalten Kenntnis der Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses und einer Strafvollzugsanstalt Sensibilisierung für den Umgang mit Dienstwaffen und Ausbildung an den Dienstwaffen Reflexion der Leistungen mit dem Ausbildungsleiter
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Phase 3: Berufsspezifische Grundlagen | 18 Wochen |
Ausbildungsziele: Kenntnis der rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen für den Justizwachdienst Grundwissen über humanwissenschaftliche Ausbildungsbereiche Arbeit in der Integrierten Vollzugsverwaltung Abschluss eines Großteils der Theorieausbildung
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Phase 4: Praxisblock 2 – Integration in das Arbeitsfeld | 17 Wochen |
Ausbildungsziele: Kenntnis der Aufgaben in der Stammanstalt selbständige Dienstverrichtung in verschiedenen Anstaltsbereichen Verrichtung des Nachtdienstes in der Stammanstalt Reflexion der Leistungen mit dem Ausbildungsleiter
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Phase 5: Vertiefung und Abschluss | 4 Wochen |
Ausbildungsziele: Vertiefung und Vernetzung des erworbenen Wissens Erarbeiten einer schriftlichen Arbeit in Form eines Projekts Vorbereitung auf die Dienstprüfung im Selbststudium Ablegung der Dienstprüfung
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Zuletzt aktualisiert am
10.06.2016
Dokumentnummer
NOR40076832