Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 137/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 1
Die Ausbildungsziele der E2b-Grundausbildung Justizanstalten im Überblick | Dauer |
Phase 1: Einführung | 3 Wochen |
Ausbildungsziele: Orientierung im hierarchischen Gefüge der Justizwache Überblick über die Ausbildung Vorbereitung auf den Praxisblock 1
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Phase 2: Praxisblock 1 – begleitende Einführung in das Arbeitsfeld | 8 Wochen |
Ausbildungsziele: Kenntnis der Arbeitsabläufe in Justizanstalten Kenntnis der Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses und einer Strafvollzugsanstalt Umgang mit den Dienstwaffen Pfefferspray und Gummiknüppel Reflexion der Leistungen mit dem Ausbildungsleiter
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Phase 3: Berufsspezifische Grundlagen | 24 Wochen |
Ausbildungsziele: Kenntnis der rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen für den Justizwachdienst Ausbildung an allen Dienstwaffen Grundwissen über humanwissenschaftliche Ausbildungsbereiche Arbeit in der Integrierten Vollzugsverwaltung Abschluss eines Großteils der Theorieausbildung
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Phase 4: Praxisblock 2 – Integration in das Arbeitsfeld | 13 Wochen |
Ausbildungsziele: Kenntnis der Aufgaben in der Stammanstalt selbständige Dienstverrichtung in verschiedenen Anstaltsbereichen Verrichtung des Nachtdienstes in der Stammanstalt Reflexion der Leistungen mit dem Anstaltsleiter
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Phase 5: Vertiefung und Abschluss | 4 Wochen |
Ausbildungsziele: Vertiefung und Vernetzung des erworbenen Wissens Vorbereitung auf die Dienstprüfung im Selbststudium Ablegung der Dienstprüfung
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Zuletzt aktualisiert am
10.06.2016
Dokumentnummer
NOR40181638