Rechtstracker.at

§ 6 Bundes-LärmV

Fassungen
06.04.2006 bis 26.06.2019 — BGBl. II Nr. 144/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 6 heute27.06.2019 § → § BGBl. II Nr. 169/2019
§ 606.04.200626.06.2019 BGBl. II Nr. 144/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

06.04.2006BGBl. II Nr. 144/2006

Außerkrafttretensdatum

26.06.2019danach: BGBl. II Nr. 169/2019

Abkürzung

Bundes-LärmV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Angabe der betroffenen Einwohner

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohner anzugeben, die im dargestellten Gebiet gemäß Paragraph eins, Absatz 6, des MeldeG 1991 ihren Wohnsitz haben, bezüglich derer der auf ganze Zahlen gerundete

    Lden

  • Strichaufzählung
    55 – 59 dB,
  • Strichaufzählung
    60 – 64 dB,
  • Strichaufzählung
    65 – 69 dB,
  • Strichaufzählung
    70 – 74 dB sowie
  • Strichaufzählung
    ≥ 75 dB

an der am stärksten lärmbelasteten Fassade beträgt.
  1. Absatz 2,Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohner anzugeben, die im dargestellten Gebiet gemäß Paragraph eins, Absatz 6, des MeldeG 1991 ihren Wohnsitz haben, bezüglich derer der auf ganze Zahlen gerundete

    Lnight

  • Strichaufzählung
    50 – 54 dB,
  • Strichaufzählung
    55 – 59 dB,
  • Strichaufzählung
    60 – 64 dB,
  • Strichaufzählung
    65 – 69 dB sowie
  • Strichaufzählung
    ≥ 70 dB

an der am stärksten lärmbelasteten Fassade beträgt.

Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann auch die geschätzte Zahl der Einwohner für den Bereich Lnight 45-49 dB angegeben werden.

  1. Absatz 3,Für Gebiete der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten außerhalb von Ballungsräumen ist zusätzlich aufgeschlüsselt nach Gemeinden die auf die zweite Nachkommastelle gerundete Fläche in km2, bezüglich derer der auf ganze Zahlen gerundete Lden

  • Strichaufzählung
    55 – 64 dB,
  • Strichaufzählung
    65 – 74 dB,
  • Strichaufzählung
    ≥ 75 dB

beträgt, anzugeben. In diesem Zusammenhang ist auch die geschätzte Anzahl der in diesen Gebieten gelegenen Wohnungen anzugeben.
  1. Absatz 4,Die Angaben der Anzahl der Einwohner, der Wohnungen, der Schulen, der Kindergärten und der Krankenanstalten und der Fläche gemäß Absatz eins, bis 3 hat getrennt für Umgebungslärm durch Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken, Flughäfen sowie für Umgebungslärm von Geländen für industrielle Tätigkeiten zu erfolgen. Die Angaben haben aufgeschlüsselt nach Gemeinden zu erfolgen.
  2. Absatz 5,Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann zusätzlich angegeben werden, wie viele Personen innerhalb der oben angeführten Geräuschpegelkategorien in Gebäuden
    1. Ziffer eins
      mit besonderer Schalldämmung sowie
    2. Ziffer 2
      mit einer ruhigen Fassade
    wohnen. Bei der Zuordnung von Personen in Gebäuden mit einer ruhigen Fassade sind alle Bewohner des Gebäudes zu zählen.

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2019

Gesetzesnummer

20004689

Dokumentnummer

NOR40076928