Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
23.03.2006 bis 14.04.2009 — BGBl. II Nr. 126/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute28.06.2017 § → § BGBl. II Nr. 166/2017
Anl. 115.04.200927.06.2017 § → § BGBl. II Nr. 107/2009
Anl. 123.03.200614.04.2009 BGBl. II Nr. 126/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arbeitskostenstatistik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

23.03.2006BGBl. II Nr. 126/2006

Außerkrafttretensdatum

14.04.2009danach: BGBl. II Nr. 107/2009

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

                                                              Anlage

            Erhebungsgegenstände und -merkmale gemäß § 4

1.      Identifikationsmerkmale:

        1.1 Name;

        1.2 Adresse;

        1.3 Kennzahl;

        1.4 Firmenbuchnummer;

        1.5 Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger;

        1.6 Hauptwirtschaftstätigkeit;

        1.7 Berichtszeitraum.

2.      Unselbständig Beschäftigte im Durchschnitt des

        Berichtszeitraumes:

2.1 Zahl der unselbständig Beschäftigten insgesamt;

2.2 Zahl der Vollzeitbeschäftigten (ohne 2.5), getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

2.3 Zahl der Teilzeitbeschäftigten (ohne 2.5), getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

2.4 Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Vollzeiteinheiten, getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

2.5 Zahl der Auszubildenden insgesamt:

2.5.1 Zahl der Lehrlinge, getrennt nach kaufmännischen und gewerblichen Lehrlingen;

2.5.2 Zahl der sonstigen Auszubildenden, getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

2.6 Zahl der teilzeitbeschäftigten Auszubildenden in Vollzeiteinheiten.

3. Arbeitsvolumen im Berichtszeitraum:

        3.1 Zahl der geleisteten Stunden insgesamt:

            3.1.1 Zahl der geleisteten Stunden von

                  Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.1.3), getrennt nach

                  Arbeitern und Angestellten;

            3.1.2 Zahl der geleisteten Stunden von

                  Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.1.3), getrennt nach

                  Arbeitern und Angestellten;

            3.1.3 Zahl der geleisteten Stunden von Auszubildenden,

                  getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

        3.2 Zahl der bezahlten Stunden insgesamt:

            3.2.1 Zahl der bezahlten Stunden von

                  Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.2.3), getrennt nach

                  Arbeitern und Angestellten;

            3.2.2 Zahl der bezahlten Stunden von

                  Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.2.3), getrennt nach

                  Arbeitern und Angestellten;

            3.2.3 Zahl der bezahlten Stunden von Auszubildenden,

                  getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

        3.3 Wochenarbeitszeit und -tage, Arbeitsstunden und

            Ausfalltage:

            3.3.1 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit:

                  3.3.1.1 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von

                          Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.1.3),

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.1.2 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von

                          Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.1.3),

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.1.3 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von

                          Auszubildenden, getrennt nach Arbeitern

                          und Angestellten;

            3.3.2 Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage:

                  3.3.2.1 Durchschnittliche Zahl der

                          Wochenarbeitstage von

                          Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.2.3),

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.2.2 Durchschnittliche Zahl der

                          Wochenarbeitstage von

                          Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.2.3),

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.2.3 Durchschnittliche Zahl der

                          Wochenarbeitstage von Auszubildenden,

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

            3.3.3 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden

                  insgesamt:

                  3.3.3.1 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und

                          Überstunden von Vollzeitbeschäftigten

                          (ohne 3.3.3.3), getrennt nach Arbeitern

                          und Angestellten;

                  3.3.3.2 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und

                          Überstunden von Teilzeitbeschäftigten

                          (ohne 3.3.3.3), getrennt nach Arbeitern

                          und Angestellten;

                  3.3.3.3 Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und

                          Überstunden von Auszubildenden, getrennt

                          nach Arbeitern und Angestellten;

            3.3.4 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden insgesamt:

                  3.3.4.1 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von

                          Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.4.3),

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.4.2 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von

                          Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.4.3),

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.4.3 Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von

                          Auszubildenden, getrennt nach Arbeitern

                          und Angestellten;

            3.3.5 Jährliche Zahl der Ausfalltage insgesamt:

                  3.3.5.1 Jährliche Zahl der Krankenstands- und

                          Kuraufenthaltstage, getrennt nach

                          Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.5.2 Jährliche Zahl der Urlaubstage, getrennt

                          nach Arbeitern und Angestellten;

                  3.3.5.3 Jährliche Zahl der Berufsschul- und

                          sonstigen Ausbildungstage der

                          Auszubildenden, getrennt nach Arbeitern

                          und Angestellten;

                  3.3.5.4 Jährliche Zahl der sonstigen Fehltage,

                          getrennt nach Arbeitern und Angestellten.

4.      Arbeitskosten im Berichtszeitraum:

4.1 Arbeitskosten ohne jene für Lehrlinge und sonstige Auszubildende:

4.1.1 Summe der Bruttoentgelte (ohne 4.1.4), getrennt nach Arbeitern und Angestellten:

4.1.1.1 Darunter: Nicht mit den laufenden Bezügen

ausbezahlte sonstige Bezüge (ohne 4.1.4),

getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

4.1.1.2 Darunter: Entgeltfortzahlungen bei

Krankheit, getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

4.1.1.3 Darunter: Entgelte für sonstige

Ausfallstunden, getrennt nach Arbeitern

und Angestellten;

4.1.1.4 Darunter: Entgeltfortzahlungen bei

Kurzarbeit;

4.1.1.5 Darunter: Bezüge für Beamte des Bundes,

der Länder und Gemeinden;

4.1.2 Summe der Leistungen zur Vermögensbildung;

4.1.3 Summe der Sachbezüge:

4.1.3.1 Darunter: Dienst(Firmen-)wohnungen;

4.1.3.2 Darunter: Dienst(Firmen-)kraftfahrzeuge;

4.1.4 Summe der Bezüge, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen:

4.1.4.1 Gesetzlich oder kollektivvertraglich

geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

4.1.4.2 Nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich

geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

4.1.5 Summe der tatsächlichen Arbeitgeber-Sozialbeiträge:

4.1.5.1 Gesetzliche Sozialbeiträge, getrennt nach

Arbeitern und Angestellten;

4.1.5.2 Kollektivvertragliche, vertragliche und

freiwillige Sozialbeiträge, getrennt nach

Arbeitern und Angestellten;

4.1.6 Summe der sonstigen unterstellten Arbeitgeber-Sozialbeiträge bzw. –aufwendungen;

4.2 Arbeitskosten für Lehrlinge und sonstige Auszubildende:

4.2.1 Summe aus: Bruttoentgelte (analog 4.1.1), Leistungen zur Vermögensbildung (analog 4.1.2), Sachbezüge (analog 4.1.3) und die nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (analog 4.1.4.2);

4.2.2 Summe aus: Arbeitgeber-Sozialbeiträge und -Sozialaufwendungen (analog 4.1.5 und 4.1.6) sowie gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (analog 4.1.4.1);

4.3 Arbeitskosten für alle unselbständig Beschäftigten:

4.3.1 Berufliche Aus- und Weiterbildung, getrennt nach Arbeitern und Angestellten;

4.3.2 Steuern und Abgaben;

4.3.3 Sonstige Aufwendungen, getrennt nach Arbeitern und Angestellten.

4.4 Lohnkostenbezogene Zuschüsse.

Schlagworte

Erhebungsmerkmal, Wochentag, Mehrstunde, Krankenstandstag, Berufsschultag, Dienstwohnung, Firmenwohnung, Dienstkraftfahrzeug, Firmenkraftfahrzeug, Ausbildung

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2009

Gesetzesnummer

20004697

Dokumentnummer

NOR40077077