Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 28.06.2017 — BGBl. II Nr. 166/2017
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute28.06.2017 § → § BGBl. II Nr. 166/2017
Anl. 115.04.200927.06.2017 § → § BGBl. II Nr. 107/2009
Anl. 123.03.200614.04.2009 BGBl. II Nr. 126/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Arbeitskostenstatistik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 166 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

28.06.2017BGBl. II Nr. 166/2017

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage Erhebungsgegenstände und -merkmale gemäß Paragraph 4

  1. Ziffer eins
    Identifikationsmerkmale:
    1. eins Punkt eins
      Name;
    2. eins Punkt 2
      Adresse;
    3. eins Punkt 3
      Kennzahl;
    4. eins Punkt 4
      Firmenbuchnummer;
    5. eins Punkt 5
      Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger;
    6. eins Punkt 6
      Hauptwirtschaftstätigkeit;
    7. eins Punkt 7
      Subjektidentifikationsnummer der Finanzbehörde;
    8. eins Punkt 8
      Steuernummer(n);
    9. eins Punkt 9
      Berichtszeitraum.
  2. Ziffer 2
    Unselbständig Beschäftigte im Durchschnitt des Berichtszeitraumes:
    1. 2 Punkt eins
      Zahl der unselbständig Beschäftigten insgesamt;
    2. 2 Punkt 2
      Zahl der Vollzeitbeschäftigten (ohne 2.5);
    3. 2 Punkt 3
      Zahl der Teilzeitbeschäftigten (ohne 2.5);
    4. 2 Punkt 4
      Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Vollzeiteinheiten;
    5. 2 Punkt 5
      Zahl der Auszubildenden insgesamt:
      1. 2 Punkt 5 Punkt eins
        Zahl der Lehrlinge;
      2. 2 Punkt 5 Punkt 2
        Zahl der Krankenpflegeschüler;
    6. 2 Punkt 6
      Zahl der unselbständig Beschäftigten, die den Regelungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) unterliegen.
  3. Ziffer 3
    Arbeitsvolumen im Berichtszeitraum:
    1. 3 Punkt eins
      Zahl der geleisteten Stunden insgesamt:
      1. 3 Punkt eins Punkt eins
        Zahl der geleisteten Stunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.1.3);
      2. 3 Punkt eins Punkt 2
        Zahl der geleisteten Stunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.1.3);
      3. 3 Punkt eins Punkt 3
        Zahl der geleisteten Stunden von Auszubildenden;
    2. 3 Punkt 2
      Zahl der bezahlten Stunden insgesamt:
      1. 3 Punkt 2 Punkt eins
        Zahl der bezahlten Stunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.2.3);
      2. 3 Punkt 2 Punkt 2
        Zahl der bezahlten Stunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.2.3);
      3. 3 Punkt 2 Punkt 3
        Zahl der bezahlten Stunden von Auszubildenden;
      4. 3 Punkt 2 Punkt 4
        Jährliche Zahl der bezahlten Ausfallstunden wegen Krankheit und Kuraufenthalt;
      5. 3 Punkt 2 Punkt 5
        Jährliche Zahl der bezahlten Ausfallstunden wegen Urlaub und sonstiger Fehlzeiten;
    3. 3 Punkt 3
      Wochenarbeitszeit und -tage, Arbeitsstunden und Ausfalltage:
      1. 3 Punkt 3 Punkt eins
        Durchschnittliche Wochenarbeitszeit:
        1. 3 Punkt 3 Punkt eins Punkt eins
          Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.1.3);
        2. 3 Punkt 3 Punkt eins Punkt 2
          Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.1.3);
        3. 3 Punkt 3 Punkt eins Punkt 3
          Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Auszubildenden;
      2. 3 Punkt 3 Punkt 2
        Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage:
        1. 3 Punkt 3 Punkt 2 Punkt eins
          Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.2.3);
        2. 3 Punkt 3 Punkt 2 Punkt 2
          Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.2.3);
        3. 3 Punkt 3 Punkt 2 Punkt 3
          Durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage von Auszubildenden;
      3. 3 Punkt 3 Punkt 3
        Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden insgesamt:
        1. 3 Punkt 3 Punkt 3 Punkt eins
          Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.3.3);
        2. 3 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 2
          Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.3.3);
        3. 3 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 3
          Jährliche Zahl der bezahlten Mehr- und Überstunden von Auszubildenden;
      4. 3 Punkt 3 Punkt 4
        Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden insgesamt:
        1. 3 Punkt 3 Punkt 4 Punkt eins
          Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von Vollzeitbeschäftigten (ohne 3.3.4.3);
        2. 3 Punkt 3 Punkt 4 Punkt 2
          Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von Teilzeitbeschäftigten (ohne 3.3.4.3);
        3. 3 Punkt 3 Punkt 4 Punkt 3
          Jährliche Zahl der unbezahlten Stunden von Auszubildenden;
      5. 3 Punkt 3 Punkt 5
        Jährliche Zahl der Ausfalltage insgesamt:
        1. 3 Punkt 3 Punkt 5 Punkt eins
          Jährliche Zahl der Krankenstands- und Kuraufenthaltstage;
        2. 3 Punkt 3 Punkt 5 Punkt 2
          Jährliche Zahl der Urlaubstage;
        3. 3 Punkt 3 Punkt 5 Punkt 3
          Jährliche Zahl der Berufsschul- und sonstigen Ausbildungstage der Auszubildenden;
        4. 3 Punkt 3 Punkt 5 Punkt 4
          Jährliche Zahl der sonstigen Fehltage.
  4. Ziffer 4
    Arbeitskosten im Berichtszeitraum:
    1. 4 Punkt eins
      Arbeitskosten einschließlich jener für Lehrlinge und sonstige Auszubildende:
      1. 4 Punkt eins Punkt eins
        Summe der Bruttoentgelte:
        1. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt eins
          Darunter: Nicht mit den laufenden Bezügen ausbezahlte sonstige Bezüge (ohne 4.1.1.8, und 4.1.1.9);
        2. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 2
          Darunter: Entgeltfortzahlungen bei Kurzarbeit;
        3. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 3
          Darunter: Bezüge für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden;
        4. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 4
          Darunter: Summe der Leistungen zur Vermögensbildung;
        5. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 5
          Darunter: Dienst(Firmen-)wohnungen;
        6. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 6
          Darunter: Dienst(Firmen-)kraftfahrzeuge;
        7. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 7
          Darunter: Sonstige Sachbezüge
        8. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 8
          Darunter: Gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
        9. 4 Punkt eins Punkt eins Punkt 9
          Darunter: Nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Bezüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
      2. 4 Punkt eins Punkt 2
        Summe der tatsächlichen Arbeitgeber-Sozialbeiträge:
        1. 4 Punkt eins Punkt 2 Punkt eins
          Gesetzliche Sozialbeiträge (ohne 4.1.2.2 und 4.1.2.4);
        2. 4 Punkt eins Punkt 2 Punkt 2
          Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB zum FLAF) inklusive Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ);
        3. 4 Punkt eins Punkt 2 Punkt 3
          Kollektivvertragliche, vertragliche und freiwillige Sozialbeiträge;
        4. 4 Punkt eins Punkt 2 Punkt 4
          Zuschläge für die Sachbereiche Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertagsregelung und Überbrückungsgeld an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)
      3. 4 Punkt eins Punkt 3
        Summe der sonstigen unterstellten Arbeitgeber-Sozialbeiträge bzw. -aufwendungen;
    2. 4 Punkt 2
      Arbeitskosten für Lehrlinge und sonstige Auszubildende:
      1. 4 Punkt 2 Punkt eins
        Bruttoentgelte (analog 4.1.1);
    3. 4 Punkt 3
      Arbeitskosten für alle unselbständig Beschäftigten:
      1. 4 Punkt 3 Punkt eins
        Berufliche Aus- und Weiterbildung;
      2. 4 Punkt 3 Punkt 2
        Steuern und Abgaben;
      3. 4 Punkt 3 Punkt 3
        Sonstige Aufwendungen;
    4. 4 Punkt 4
      Lohnkostenbezogene Zuschüsse.

Schlagworte

Erhebungsmerkmal, Wochentag, Mehrstunde, Krankenstandstag, Berufsschultag, Dienstwohnung, Firmenwohnung, Dienstkraftfahrzeug, Firmenkraftfahrzeug, Ausbildung

Im RIS seit

29.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2017

Gesetzesnummer

20004697

Dokumentnummer

NOR40193937