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Anl. 1a Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Fassungen
ab 01.09.2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1a01.09.201131.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 106/2009 · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011
Anl. 1a01.09.201031.08.2011 § → § BGBl. II Nr. 205/2007 · 4 Dokumente
Anl. 1a05.05.200931.08.2010 § → § · 16 Dokumente
Anl. 1a01.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 198/2006 · 17 Dokumente
Anl. 1a13.07.200431.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2004 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.200312.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 20 Dokumente
Anl. 1a01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 20 Dokumente
Anl. 1a16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199231.08.1993 § → § · 17 Dokumente
Anl. 1a01.09.199031.08.1992 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.198931.08.1990 § → § BGBl. Nr. 452/1989 · 9 Dokumente
Anl. 1a01.09.198731.08.1989 BGBl. Nr. 631/1987 · 6 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2007,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 205/2007

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außer-Kraft-Treten

vergleiche Artikel eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2007,):

31.8.2007: 1. Klasse

31.8.2008: 2. Klasse

31.8.2009: 3. Klasse

31.8.2010: 4. Klasse

Text

                                                     Anlage 1A.6.6

                                                     -------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Ausbildungszweig Drucktechnik

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden          Lehrver-

    Pflichtgegenstände *)             Klasse       Summe  pflich-

                                  1.  2.  3.  4.          tungs-

                                                          gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ..................... 2   2   2   2      8       (III)

2 Deutsch ...................... 3   2   2   2                (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2   2   -   -                (I)

4 Geschichte ................... -   2   -   -              (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ............. 2   -   -   -              (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung ........... -   -   2   2               III

7 Bewegung und Sport ........... 2   2   2   2              (IVa)

8 Mathematik und

   angewandte Mathematik ........ 4   2   -   -                (I)

9 Physik und angewandte Physik . 2   2   -   -               (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ............ -   2   2   -                II

11 Elektronische Datenverarbeitung

   und angewandte elektronische

   Datenverarbeitung ............ -   2   -   -                 I

12 Allgemeine

   Betriebswirtschaftslehre *1) . -   -   2   2                 I

13 Betriebswirtschaftslehre

   der Reproduktions- und

   Drucktechnik *2) ............. -   -   -   2                 I

14 Bedruckstofftechnologie ...... -   -   2   -                 I

15 Bildtechnologie .............. -   -   -   2                 I

16 Reproduktions und

   Drucktechnologie *3) ......... -   -   -   8                 I

17 Meß- und Prüftechnik *3) ..... -   -   2   2                 I

18 Betriebstechnik .............. -   -   3   2                 I

19 Fachkunde und

   Werkstätte ................... 21  21  20  13                V

____________________________________________________________________

  Gesamtwochenstundenzahl         35- 36- 36- 36-    147 *)

                                  38  39  39  39

20 Pflichtpraktikum              mindestens vier Wochen vor

                                 Eintritt in die letzte Klasse.

_________________________________________________________________

                                  Wochenstunden           Lehrver-

    Freigegenstände *)                 Klasse             pflich-

                                  1.  2.  3.  4.          tungs-

                                                          gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie .....................  2   2   -   -                (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch)   -   -   2   2                (I)

Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2   -   -   -                 I

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen .... -   -   2   2                 I

Aktuelle Fachgebiete ............ -   -   2   2           I bis VI

__________________________________________________________________

          Unverbindliche Übungen *)

__________________________________________________________________

Bewegung und Sport      (bis zu)  2   2   2   2              (IVa)

__________________________________________________________________

              Förderunterricht *)

__________________________________________________________________

Deutsch ........................ *5)                           (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)  *5)                           (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *5                            (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. *2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.6.5

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.2.5

  1. Ziffer 12
    ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 13
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 14
    BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5

15. BILDTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 16
    REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 17
    MESS- UND PRÜFTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5

18. BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.5

  1. Ziffer 19
    FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (21 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).

Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Schneide- und Kopiermaterialien, Reinigungsmittel). Siebdruckrahmen (Bespannung, Reinigung). Siebdruckschablonen (Arten, Herstellung). Kopiervorlagen (Arten, Herstellung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe). Drucken mit dem Handsiebdrucktisch.

Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:

Verfahrensmerkmale, Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Flachdruckformen (Arten, Behandlung). Farbmischübungen. Andrucken mit Flachbett-Andruckpressen. Drucken mit Kleinoffsetdruckmaschinen.

Druck - Hochdruck:

Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Hochdruckformen (Arten, Behandlung). Drucken von Merkantildrucksorten mit Tiegeldruckpressen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (22 Wochenstunden):
    Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Fotomechanische Schablonenherstellung (Beschichtung, Kopie, Entwicklung). Herstellen von mehrfarbigen Kopiervorlagen (Kontaktkopie, Montage). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

Siebdruck - Handsiebdruck:

Farbmischen. Druck von mehrfarbigen Arbeiten.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Drucken von mehrfarbigen

Arbeiten. Passerarbeiten.

Druck - Bogenmontage:

Herstellen von Kopiervorlagen. Seiten- und Bogenmontage (einfarbig, mehrfarbig). Farb- und Anhaltskopie. Montage- und Ausschußschemata

(Falzarten, Stanzmontagen, Registersysteme).

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Druckplatten, Verarbeitungschemie). Kopie (Belichtung, Aus- und Einbelichtung, Entwicklung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Drucken mehrfarbiger Arbeiten mit Tiegeldruckpressen.

Sonderarbeiten mit Tiegeldruckpressen (Stanzen, Rillen, Prägen, Numerieren, Perforieren).

Druck - Endfertigung:

Druckweiterverarbeitung (Schneiden, Falzen, Zusammentragen, Binden). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).

  1. Ziffer 3
    Klasse (20 Wochenstunden):
    Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Arbeitsvorbereitung. Spezielle Bedruckstoffe (Arten, Eigenschaften, Verwendung, drucktechnische Behandlung). Spezialgebiete (Plakatdruck, Raster- druck, Leiterplattendruck, Abziehbilderdruck, Haftetikettendruck, Stufendruck, Runddruck).

Druck - Kopiermaschinen:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Rechnergesteuerte Kopiermaschinen

(Aus- und Einbelichtung, Bogeneinteilung, Stanzmontage). Erstellen

von Kopierprogrammen.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Bogenoffsetdruckmaschinen (Einstellung und Bedienung, Wartung, Baugruppen, Zusatzeinrichtungen). Arbeitsvorbereitung. Druck von ein- und mehrfarbigen Andrucken und Auflagen. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck - Hochdruck:

Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Flexodruck (Aufgaben, Verfahrensmerkmale); Flexodruckmaschinen (Aufbau, Bedienung, Wartung); Flexodruck-Einpaßgeräte (Aufbau, Bedienung, Wartung).

Druck - Originaldruckgrafik:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale, Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Druckformen (Herstellung, Behandlung). Herstellen von Drucken.

  1. Ziffer 4
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:

Schablonenherstellung, einfarbig, mehrfarbig (Montage, Kopie, Fertigmachen). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Siebdruck - Handsiebdruck:

Druck mit Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Siebdruck - Maschineller Siebdruck:

Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Leiterplattendruck.

Druck - Bogenmontage:

Technische Arbeitsaufbereitung. Herstellen von

Seiten- und Bogenmontagen.

Druck - Flachdruckformenherstellung:

Herstellen von Offsetdruckplatten. Durchführen

der Qualitätskontrolle.

Druck - Kopiermaschinen:

Erstellen von Kopierprogrammen. Herstellen von Montagen und Offsetdruckplatten.

Druck - Bogenoffsetdruck:

Herstellen von Andrucken und Auflagendrucken (ein- und mehrfarbig).

Druck - Hochdruck:

Herstellen von Auflagendrucken. Durchführen von Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Siehe Anlage 1A.6.5

RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1A.6.5

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077891