Rechtstracker.at

Anl. 1 ZustFormV

Fassungen
15.07.2006 bis 08.05.2008 — BGBl. II Nr. 261/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute04.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 374/2019
Anl. 101.04.201803.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 34/2018
Anl. 101.01.201631.03.2018 § → § BGBl. II Nr. 406/2015
Anl. 101.01.201431.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 399/2013
Anl. 109.05.200831.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 152/2008
Anl. 115.07.200608.05.2008 § → § BGBl. II Nr. 261/2006
Anl. 110.06.200414.07.2006 § → § BGBl. II Nr. 235/2004
Anl. 129.12.199909.06.2004 § → § BGBl. II Nr. 493/1999
Anl. 101.03.198328.12.1999 BGBl. Nr. 600/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zustellformularverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

15.07.2006BGBl. II Nr. 261/2006

Außerkrafttretensdatum

08.05.2008danach: BGBl. II Nr. 152/2008

Abkürzung

ZustFormV

Index

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze

Text

Anlage

Für die Formulare 1 (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes) und 2 (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches) werden hinsichtlich des Erscheinungsbildes folgende technische Spezifikationen festgelegt:

  • Strichaufzählung
    Die Formulare haben eine Lochung mit einem Durchmesser von 6 mm (± 0,5 mm) aufzuweisen. Das Lochmittel befindet sich 80 mm (± 0,5 mm) unterhalb der oberen Papierkante in einem Abstand von 12 mm (± 1 mm) vom linken Papierrand;
  • Strichaufzählung
    Der linke Papierrand und die obere Papierkante der Formulare haben eine Abschrägung aufzuweisen. Die Abschrägung ist durch Wegstanzen der linken oberen Ecke des Formulars vorzunehmen, wobei von dieser Ecke jeweils 10 mm nach rechts und nach unten gemessen wird.

(Vorderseite)

Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes

Empfänger

Absender                                       Geschäftszahl

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Sehr geehrte Frau!

Sehr geehrter Herr!

Heute konnte Ihnen ein

- zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Schriftstück

(RSa-Brief)

- zuzustellendes behördliches Schriftstück (RSb-Brief) nicht zugestellt werden. Das Schriftstück wird daher hinterlegt. Die Hinterlegung gilt grundsätzlich als Zustellung.

Holen Sie das Schriftstück in Ihrem Interesse ehestens ab, Sie könnten sonst wichtige Fristen versäumen!

  Das Schriftstück ist abzuholen         Öffnungszeiten:

____________________________________________________________________

  o heute ab ____ Uhr                    Mo-Do _______________ Uhr

  o ab morgen (nächstem Werktag)         Fr __________________ Uhr

                                         Sa __________________ Uhr

beim _________________________________________________________

Bitte bringen Sie diese Verständigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

____________________________________________________________________

                                               _____________________

                                                 Zusteller, Datum

Hinweis!

Das Schriftstück liegt bis zum _____________ beim __________________

und wird danach wieder der absendenden Behörde zurückgeleitet.

Formular 1 zu Paragraph 17, Absatz 2, des Zustellgesetzes Bitte wenden!

(Rückseite)

Wichtige Information!

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Zustellung etwa wegen Urlaubes, Krankenhausaufenthaltes oder dergleichen vorübergehend abwesend waren und daher vom Zustellvorgang nicht rechzeitig Kenntnis erlangen konnten, dann wird die Zustellung erst an dem Ihrer Rückkehr folgenden Tag wirksam, wenn dieser Tag noch innerhalb der Abholfrist liegt. (Die Abholfrist ist auf Seite 1 unten angegeben.) Sollte die Abholfrist bei Ihrer Rückkehr schon abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Absender in Verbindung.

Ankündigung eines zweiten Zustellversuches

Empfänger                                     Abgabestelle

____________________________________________________________________

Absender                                      Geschäftszahl

____________________________________________________________________

Sehr geehrte Frau!

Sehr geehrter Herr!

Heute konnte Ihnen ein zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Schriftstück (RSa-Brief) nicht zugestellt werden. Die Zustellung wird an der oben genannten Abgabestelle neuerlich versucht werden.

Seien Sie bitte zur Annahme des Schriftstückes anwesend, sonst müßte

es beim ____________________________________________________________

hinterlegt werden.

____________________________________________________________________

  Der zweite Zustellversuch wird am ____________________

                           zwischen _______________ und ________ Uhr

stattfinden.

____________________________________________________________________

                                                ____________________

                                                  Zusteller, Datum

Formular 2 zu § 21 Abs. 2 des Zustellgesetzes

                                                             <DATUM>

          Verständigung von der elektronischen Zustellung

            eines behördlichen elektronischen Dokuments

Absender:         <ABSENDER>

Geschäftszahl:    <GESCHÄFTSZAHL>

Empfänger:        <NAME | BEZEICHNUNG>

Zustellung < „mit“ | „ohne“ > Zustellnachweis

Das Dokument ist abzuholen bei Ihrem Zustelldienst unter <ADRESSE>

Versendung der ersten Verständigung erfolgt am <DATUM>

Versendung der zweiten Verständigung erfolgt am <DATUM> Ende der einwöchigen Abholfrist am <DATUM>, 24.00 h

<ELEKTRONISCHE SIGNATUR DES ZUSTELLDIENSTES>

Wichtige Informationen !

Falls das Dokument in der Zwischenzeit abgeholt wurde, ist diese Verständigung gegenstandslos.

Die Rechtswirkungen der Zustellung, insbesondere der Beginn des Laufes von Rechtsmittelfristen, treten mit dem Zeitpunkt der elektronischen Abholung, spätestens jedoch eine Woche nach dem Tag der Versendung der ersten Verständigung ein. (Dieser Tag sowie das Ende der einwöchigen Abholfrist sind im vorliegenden Formular angegeben.) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Verständigung an die dem Zustelldienst bezeichnete Abgabestelle wegen länger dauernder Abwesenheit des Empfängers nicht erfolgreich war, so wird die Zustellung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam.

Der Nachweis der Zustellung wird durch Ihre elektronische Signatur beim Abholen des Dokuments erbracht.

Unabhängig vom Eintritt der Zustellwirkung steht Ihnen das Dokument bei Ihrem Zustelldienst unter der angegebenen elektronischen Adresse noch für zwei Wochen nach Ende der einwöchigen Abholfrist gespeichert zur Verfügung.

Formular 7/1 zu den Paragraphen 34 und 36 des Zustellgesetzes

Anmerkung, Formular nicht darstellbar)

Anmerkung

Formulare nicht bzw. nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die
gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen.
<A HREF= "http://www.ris.bka.gv.at/bgblpdf/images1999/1999b493.pdf" Target="_blank">Bundesgesetzblatt II Nr. 493/1999</A>
<A HREF= "http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_100525" Target="_blank">Bundesgesetzblatt II Nr. 235/2004</A>
<A HREF="http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_275656" Target="_blank">Bundesgesetzblatt II Nr. 261/2006</A>

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2013

Gesetzesnummer

10005515

Dokumentnummer

NOR40079746