Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zustellformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 600/1982 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2013Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
Anlage
Für die Formulare 1 und 9 bestehen folgende technische Spezifikationen:
Das Formular hat eine Lochung mit einem Durchmesser von 6 mm (± 0,5 mm) aufzuweisen. Das Lochmittel befindet sich 15 mm (± 1 mm) oberhalb der unteren Papierkante in einem Abstand von 10 mm (± 1 mm) vom linken Papierrand.
Der linke Papierrand und die obere Papierkante des Formulars haben eine Abschrägung aufzuweisen. Die Abschrägung ist durch Wegstanzen der linken oberen Ecke des Formulars vorzunehmen, wobei von dieser Ecke jeweils 10 mm nach rechts und nach unten gemessen werden.
(Anm.: Die Formulare 1 – 9 sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Formulare 1 – 9 sind als PDF dokumentiert.)
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2015
Dokumentnummer
NOR40158703