Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 287/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Text
4. Abschnitt: Pflichten des Seilbahnunternehmens
Unterlagen
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003 sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zu erstellen:Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, SeilbG 2003 sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zu erstellen:
Darstellung des Bauvorhabens;
die dem Bauvorhaben entsprechenden technischen Unterlagen.
(2)Absatz 2,Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 3 SeilbG 2003 sind zusätzlich folgende Unterlagen einzuholen und den Unterlagen gemäß Abs. 1 anzuschließen:Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß Paragraph 18, Absatz 3, SeilbG 2003 sind zusätzlich folgende Unterlagen einzuholen und den Unterlagen gemäß Absatz eins, anzuschließen:
Konformitätserklärungen gemäß Abschnitt 7 SeilbG 2003;
Beurteilung durch eine Benannte Stelle, dass das Bauvorhaben keinen nachteiligen Einfluss auf andere Bauteile der Seilbahn hat.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016
Dokumentnummer
NOR40080654