Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 298/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Text
Fachliche Befähigung für die Personenbeförderung mit Wasserfahrzeugen
§ 8.Paragraph 8,
Zur Personenbeförderung mit Wasserfahrzeugen (§ 1 Abs. 2 Z 2) sind befähigt: Zur Personenbeförderung mit Wasserfahrzeugen (Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2,) sind befähigt:
Inhaber von einem der folgenden Befähigungsausweise für ein Fahrzeug oder für einen Schwimmkörper, welches/welcher dem für die in Aussicht genommene Personenbeförderung in diesem Bergbau benützten Fahrzeug oder Schwimmkörper entspricht:
Ein in § 123 Abs. 1 bis 3 des Schifffahtsgesetzes genannter Befähigungsausweis,Ein in Paragraph 123, Absatz eins bis 3 des Schifffahtsgesetzes genannter Befähigungsausweis,
ein gemäß § 121 Abs. 1 des Schifffahtsgesetzes anerkannter ausländischer Befähigungsausweis,ein gemäß Paragraph 121, Absatz eins, des Schifffahtsgesetzes anerkannter ausländischer Befähigungsausweis,
ein in § 139 Abs. 1 des Schifffahtsgesetzes genannter Befähigungsausweis.ein in Paragraph 139, Absatz eins, des Schifffahtsgesetzes genannter Befähigungsausweis.
Personen, die eine Ausbildung im Lehrberuf Binnenschifffahrt erfolgreich abgeschlossen haben.
Personen, die vor dem 1. August 2006 die Befähigung zu einer Personenbeförderung zu Wasser in diesem Bergbau nachgewiesen haben
nach § 334 der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung odernach Paragraph 334, der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung oder
nach Punkt 10 fünfter Absatz der Anlage zu § 3 der Schaubergwerkeverordnung.nach Punkt 10 fünfter Absatz der Anlage zu Paragraph 3, der Schaubergwerkeverordnung.
Personen, deren fachliche Befähigung durch ein Gutachten gemäß § 13 Abs. 1 nachgewiesen ist.Personen, deren fachliche Befähigung durch ein Gutachten gemäß Paragraph 13, Absatz eins, nachgewiesen ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2022
Dokumentnummer
NOR40081309