Rechtstracker.at

Anl. 3/03

Fassungen
01.09.2006 bis 31.01.2012 — BGBl. II Nr. 307/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/03 heute01.02.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/0301.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 3/0301.09.200631.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 307/2006
Anl. 3/0301.02.200531.08.2006 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/0301.09.200431.01.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
Anl. 3/0301.09.199231.01.2005 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 307/2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

                                                         Anlage C.3

                                                       --------------

SKIINSTRUKTORENAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skilehrwartes vertraut zu machen. Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Skilauf im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                          1. Semester         2. Semester

                               (Gesamt-          (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß   Wochen-  ausmaß bei

                      stunden    bei    stunden    bei

                                Einbe-            Einbe-     Summe

                               ziehung           ziehung

                                 des               des

                              Fernunter-        Fernunter-

                               richtes)          richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

2. Deutsch .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

3. Lebende

    Fremdsprache ....    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre    -       -       0,5    (2,5)    0,5   (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

6. Geschichte von

    Bewegung und Sport    -       -       0,5    (2,5)    0,5   (2,5)

7. Gerätekunde und

    Ausrüstung ......    1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,0  (10,0)

8. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitser-

    ziehung .........    1,5     (7,5)    1,0    (5,0)    2,5  (12,5)

9. Erste Hilfe .....     -        -      1,5    (7,5)    1,5   (7,5)

10. Sportpsychologie

    und Lebenskunde      1,5     (7,5)     -       -      1,5   (7,5)

11. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik ....    1,0     (5,0)    2,0   (10,0)    3,0  (15,0)

12. Bewegungslehre

    und Biomechanik      1,5     (7,5)    2,0   (10,0)    3,5  (17,5)

13. Trainingslehre ..    1,0     (5,0)    2,5   (12,5)    3,5  (17,5)

14. Wettkampfbe-

    stimmungen und

    Regelkunde ......    1,5     (7,5)     -       -      1,5   (7,5)

15. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ...    0,5     (2,5)     -       -      0,5   (2,5)

16. Schnee- und

    Lawinenkunde ....    2,0    (10,0)    2,0   (10,0)    4,0  (20,0)

17. Skilauf und Umwelt   1,0     (5,0)     -       -      1,0   (5,0)

II. Praxis

18. Unterrichtspraxis

    und Eigenkönnen

    im alpinen Skilauf   7,0    (35,0)    8,0   (40,0)   15,0  (75,0)

19. Praktisch-

    methodische

    Übungen .........    2,0    (10,0)    3,0   (15,0)    5,0  (25,0)

                     ------------------------------------------------

                        24,5   (122,5)   24,0  (120,0)   48,5 (242,5)

                     ================================================

B. Unterrichtspraxis

   Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1.

und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die

Ausbildung erbracht werden können.

C. Freigegenstand

20. Praktikum .......    3,0    (15,0)    3,0   (15,0)    6,0  (30,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes Anmerkung, richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgaben:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen Anmerkung, richtig: Sportthemen).

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 6
    Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.

  1. Ziffer 8
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie;

Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen;

Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 9
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 10
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreung Anmerkung, richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 11
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 12
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

  1. Ziffer 13
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester (2,5 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.

  1. Ziffer 14
    Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.

  1. Ziffer 15
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

  1. Ziffer 16
    Schnee- und Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen

der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)
    Schnee- und Geländebeschaffenheit; Entstehung von Lawinen.
  2. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang.

  1. Ziffer 17
    Skilauf und Umwelt
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

  1. Ziffer 18
    Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf
  2. Ziffer eins
    Semester (7 Wochenstunden)
  3. Ziffer 2
    Semester (8 Wochenstunden)
    Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24

  1. Ziffer 19
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)
    Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte.

  1. Ziffer 20
    Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)
  2. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)
    Verbessern des Eigenkönnens durch Üben.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081523