Rechtstracker.at

Anl. 3/17

Fassungen
01.09.2006 bis 31.01.2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/17 heute01.02.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 1 Dokument
Anl. 3/1701.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 3/1701.09.200631.01.2012 § → § —
Anl. 3/1701.09.199231.08.2006 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 17

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

                                                        Anlage C.17

                                                      ---------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/ERWACHSENE

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Erwachsene vertraut zu machen.

Lehrwart Fit/Erwachsene im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Erwachsene geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

                              angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                                                    (Gesamtausmaß

                                 Wochenstunden   bei Einbeziehung des

                                                    Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

   1. Religion .................        1,0                     (5,0)

   2. Deutsch, Politische

      Bildung und

      Organisationslehre,

      Geschichte von

      Bewegung und Sport .......        1,0                     (5,0)

   3. Betriebskunde und

      Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                     (2,5)

   4. Sportbiologie (Funktionelle

      Anatomie, Physiologie und

      Gesundheitserziehung .....        2,0                    (10,0)

   5. Erste Hilfe ..............        1,0                     (5,0)

   6. Sportpsychologie und

      Lebenskunde ..............        1,0                     (5,0)

   7. Gerätekunde und

      Sportstättenbau ..........        0,5                     (2,5)

   8. Pädagogik, Didaktik und

      Methodik .................        1,0                     (5,0)

   9. Bewegungslehre und

      Biomechanik ..............        0,5                     (2,5)

  10. Trainingslehre ...........        1,0                     (5,0)

  11. Wettkampfbestimmungen und

      Regelkunde ...............        0,5                     (2,5)

  12. Audiovisuelle Hilfsmittel

      und Fachliteratur ........        0,5                     (2,5)

  13. Spezielle Trainingslehre,

      Didaktik und Methodik ....        1,5                     (7,5)

II. Praxis

  14. Praktische Übungen .......        3,0                    (15,0)

  15. Praktisch-methodische

      Übungen ..................        8,0                    (40,0)

  16. Spezielle

      praktisch-methodische

      Übungen ..................        5,0                    (25,0)

                                -------------------------------------

                                       28,0                   (140,0)

                                =====================================

B. Pflichtpraktikum

   17. Außerhalb des Unterrichtes

       im Ausmaß von

       20 Übungseinheiten ......        4,0                    (20,0)

C. Freigegenstand

   Aktuelle Fachgebiete ........        4,0                    (20,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Erwachsene Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.

  1. Ziffer 3
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.).

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

  1. Ziffer 4
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 5
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 6
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 7
    Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden

Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten”, Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung;

besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb;

Fit-Heimgeräte.

  1. Ziffer 8
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen

Hinweisen auf die Arbeit mit Erwachsenen.

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.

  1. Ziffer 9
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. Ziffer 10
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung

eines sachgemäßen Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;

Belastungskomponenten

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.

  1. Ziffer 11
    Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln

der verwendeten Sportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.

  1. Ziffer 12
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).

Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.

  1. Ziffer 13
    Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Erwachsenen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.

  1. Ziffer 14
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.

  1. Ziffer 15
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(8 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 16
    Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen

Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.

  1. Ziffer 17
    Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigen des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081536