Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesministeriengesetz 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2007Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2CAnlage 2 C
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Anlage zu § 2
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C. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Erstellung des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.
Budgetäre Angelegenheiten der Europäischen Union. Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden; Angelegenheiten der Bundesverwaltungsabgaben. Zollwesen.
Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.
Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.
Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
Dazu gehören insbesondere auch:
Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen. Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht. Punzierungswesen.
Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Dazu gehören insbesondere:
Verfügung über Bundesvermögen.
Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt. Angelegenheiten der Staatskredite, der Bundeshaftungen und der Finanzschulden.
Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.
Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.
Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, eingerichteten Gesellschaften.Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, eingerichteten Gesellschaften. Angelegenheiten der ÖIAG und deren Beteiligungen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.
Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.
Personal-, Budget- und Finanzcontrolling.
Dazu gehört insbesondere auch das Finanzcontrolling für ausgegliederte Rechtsträger des Bundes.
Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
Schlagworte
Außenkompetenz, Steuer, Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Kreditwesen,
Abgabenverwaltung, Zollverwaltung, Währungswesen, Sparkassenwesen,
Bankwesen, Kapitalverkehr, Rückstellungsangelegenheit, Kriegsschaden,
Besatzungsschaden, Dienstrecht, Ausbildung,
Personalinformationswesen, Personalcontrolling, Budgetcontrolling
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2009
Dokumentnummer
NOR40086329