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Anl. 2C BMG

Fassungen
01.02.2009 bis 30.06.2012 — BGBl. I Nr. 3/2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2C01.07.201228.02.2013 § → § BGBl. I Nr. 35/2012 · aufgehoben
Anl. 2C01.02.200930.06.2012 § → § BGBl. I Nr. 3/2009
Anl. 2C01.03.200731.01.2009 § → § BGBl. I Nr. 6/2007
Anl. 2C01.05.200328.02.2007 § → § BGBl. I Nr. 17/2003
Anl. 2C01.04.200030.04.2003 BGBl. I Nr. 16/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 C

Inkrafttretensdatum

01.02.2009BGBl. I Nr. 3/2009

Außerkrafttretensdatum

30.06.2012danach: BGBl. I Nr. 35/2012

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

C. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    1. Litera a
      Arbeitsvertragsrecht.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
      Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;
      hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
    2. Litera b
      Arbeitnehmerschutzrecht.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;
      Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
      Arbeitsinspektorate mit Ausnahme des Verkehrs-Arbeitsinspektorates.
    3. Litera c
      Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
      Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
      Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
    4. Litera d
      Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
      Dazu gehören insbesondere auch:
      Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
  3. Ziffer 3
    Allgemeine Sozialpolitik.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
  5. Ziffer 5
    Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge.
    Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
  6. Ziffer 6
    Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
  7. Ziffer 7
    Koordination in Pflegeangelegenheiten.
  8. Ziffer 8
    Allgemeine Bevölkerungspolitik.
  9. Ziffer 9
    Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
  10. Ziffer 10
    Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
  11. Ziffer 11
    Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.
    Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung.
    Evaluierung der Konsumentenpolitik, Verbraucherforschung, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation.
    Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.

Schlagworte

Mutterschaftsfürsorge, Behindertenangelegenheit, Versorgungsangelegenheit

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2012

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR40103939