Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 5
Die Einbeziehung von mittels Krediten zu finanzierenden Projekten in dieses Abkommen gemäß Artikel 2 soll durch Briefaustausch zwischen dem Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten von Bosnien und Herzegowina und dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich vereinbart werden. Dies soll in fortlaufender Weise während eines Zeitraumes von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens, erfolgen. Projekte, welche sich vor Inkrafttreten dieses Abkommens in Verhandlung befinden, können einbezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Dokumentnummer
NOR40086684