Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Medizinproduktebetreiberverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 70/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anhang 3
Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
laufende Fort- und Weiterbildung
Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie eine einschlägige Gewerbeberechtigung
Schlagworte
Fortbildung, Messmittel
Dokumentnummer
NOR40086867