Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Medizinproduktebetreiberverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 70/2007 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 163/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anhang 3 Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
laufende Fort- und Weiterbildung
Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung
Schlagworte
Fortbildung, Messmittel
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017
Dokumentnummer
NOR40088843